Europäische Kommission verlängert Angemessenheitsbeschlüsse für den Datenverkehr mit dem Vereinigten Königreich
EU: Europäische Kommission verlängert AngemessenheitsbeschlüsseDie Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2025 die beiden Angemessenheitsbeschlüsse von 2021 für den freien Fluss personenbezogener Daten mit dem Vereinigten Königreich verlängert.
Hintergrund
Die Angemessenheitsbeschlüsse ermöglichen den freien Fluss personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.
Rechtliche Grundlage
Die Verlängerung der Angemessenheitsbeschlüsse basiert auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Auswirkungen
Die Verlängerung der Angemessenheitsbeschlüsse hat Auswirkungen auf den Datenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.
Internationale Beziehungen
Die Entscheidung der Europäischen Kommission kann auch die internationalen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich beeinflussen. Dieser Bericht basiert auf Informationen von ec.europa.eu, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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