Europäische Kommission verlängert Entscheidungen zur freien Datenübermittlung mit dem Vereinigten Königreich
EU: Europäische Kommission verlängert Entscheidungen zur freien Datenübermittlung
Die Europäische Kommission hat heute die beiden 2021 getroffenen Angemessenheitsentscheidungen für die freie Übermittlung personenbezogener Daten mit dem Vereinigten Königreich verlängert.
Hintergrund
Die Entscheidungen ermöglichen den freien Fluss personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen.
Rechtliche Grundlagen
Die Verlängerung der Angemessenheitsentscheidungen basiert auf den rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und legt fest, unter welchen Bedingungen Daten in Drittländer übermittelt werden dürfen.
Internationale Zusammenarbeit
Die Verlängerung der Entscheidungen ist ein Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Fragen des Datenschutzes und der Datenübermittlung. Beide Seiten arbeiten daran, einen sicheren und rechtskonformen Datenfluss zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von ec.europa.eu, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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