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Europäische Kommission verurteilt Verbot von Pride-Veranstaltungen in Budapest
AI GENERATED 27.06.2026 14:25 Politik und Gesellschaft

Europäische Kommission verurteilt Verbot von Pride-Veranstaltungen in Budapest

Kernbotschaft der ErklärungAm 27. Juni 2026 hat die Europäische Kommission in Budapest eine Erklärung veröffentlicht, in der sie das Verbot von Pride‑Veranstaltungen im Vorjahr sowie die Verfolgung von…

Kernbotschaft der Erklärung

Am 27. Juni 2026 hat die Europäische Kommission in Budapest eine Erklärung veröffentlicht, in der sie das Verbot von Pride‑Veranstaltungen im Vorjahr sowie die Verfolgung von Personen, die an öffentlichen Demonstrationen teilnahmen, scharf kritisiert und die Verpflichtung zu Grundrechten bekräftigt.

Hintergrund des Verbots

Im Jahr 2025 war in Budapest ein Verbot von Pride‑Paraden beschlossen worden, das von lokalen Behörden mit Strafandrohungen für Teilnehmer verbunden war. Nach Angaben der Europäischen Kommission wurden dabei Grundrechte verletzt.

Forderungen der Kommission

Die Erklärung betont, dass die Europäische Union die Achtung von Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Gleichbehandlung fordert und dass Verstöße gegen diese Rechte nicht toleriert werden. Sie fordert die ungarischen Behörden auf, das Verbot rückgängig zu machen und die Verfolgung einzustellen.

Reaktion der ungarischen Behörden

Laut einer Mitteilung der ungarischen Ministerien wurde das Vorgehen der Kommission als Einmischung in innere Angelegenheiten bezeichnet und die Rechtmäßigkeit des Verbots verteidigt.

Geplante rechtliche Schritte

Die Europäische Kommission kündigte an, dass sie die Situation im Rahmen des EU‑Rechtsrahmens prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten werde. Ein entsprechendes Verfahren soll nach den geltenden EU‑Verfahren eingeleitet werden.

Stimmen aus der Zivilgesellschaft

Menschenrechtsorganisationen und lokale Aktivisten begrüßten die Erklärung und forderten weitere konkrete Maßnahmen, um die Rechte von Betroffenen zu schützen. Sie verwiesen auf frühere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die ähnliche Fälle betreffen.

ZukĂĽnftige Vorgehensweise

Die Europäische Kommission erklärte, dass sie weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten werde, um die Einhaltung der EU‑Grundrechte sicherzustellen und mögliche Verstöße konsequent zu verfolgen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.

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