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Europäischer Gerichtshof bestätigt Apple-Pflichten nach Digital Markets Act
AI GENERATED 15.07.2026 02:00 Recht, Staat und Institutionen

Europäischer Gerichtshof bestätigt Apple-Pflichten nach Digital Markets Act

Urteil des Europäischen GerichtsDer Europäische Gerichtshof hat am 8. Juli 2026 in BrĂĽssel ein Urteil gegen Apple gefällt, indem er die von der Europäischen Kommission im Rahmen des…

Urteil des Europäischen Gerichts

Der Europäische Gerichtshof hat am 8. Juli 2026 in Brüssel ein Urteil gegen Apple gefällt, indem er die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) festgelegten Pflichten bestätigte. Das Gericht wies die von Apple vorgebrachten Einwände zurück und bestätigte die Verpflichtungen des Unternehmens als Gatekeeper.

Hintergrund der Verfahren

Apple hatte mehrere Klagen gegen die Europäische Kommission eingereicht, in denen das Unternehmen die Anwendbarkeit von Artikel 6 Absatz 7 des DMA in Frage stellte. Die Kommission hatte Apple als Gatekeeper eingestuft, weil das Unternehmen zentrale Plattformdienste bereitstellt, die für Unternehmen wichtig sind, Endnutzer zu erreichen.

BegrĂĽndung der Ablehnung der Argumente

Das Gericht begründete die Ablehnung, indem es feststellte, dass Artikel 6 Absatz 7 keine Rechtsgrundlage für die Gatekeeper‑Bezeichnung darstelle und dass die verschiedenen App Stores trotz unterschiedlicher Geräte einheitlich als Kernplattformdienste fungieren. Weiterhin wurde das Argument verworfen, iMessage sei kein nummerunabhängiger Kommunikationsdienst, weil diese Einstufung keine unmittelbaren rechtlichen Folgen habe.

Implikationen fĂĽr Entwickler und Nutzer

Nach dem Urteil erhalten Entwickler künftig mehr Freiheit, ihre Anwendungen außerhalb des Apple‑App‑Stores anzubieten, und Nutzer erhalten erweiterte Wahlmöglichkeiten beim Bezug von Apps. Die Entscheidung soll zudem den Wettbewerb im europäischen digitalen Markt stärken.

Sicherheitsaspekte

Apple hatte eingeräumt, dass die Interoperabilitätsanforderungen die Sicherheitsstandards seiner Produkte beeinträchtigen könnten. Das Gericht wies darauf hin, dass Sicherheitsaspekte nicht grundsätzlich im Widerspruch zu Interoperabilität stehen und dass eine sichere Umsetzung technisch machbar sei.

Reaktionen und Ausblick

Vertreter der Europäischen Kommission begrüßten das Urteil als Schritt zur Durchsetzung des DMA. Die Entscheidung wird voraussichtlich weitere Verfahren gegen große Technologieunternehmen beeinflussen und könnte als Referenz für künftige Regulierungen in anderen Regionen dienen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.

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