Deutschland: Experten fordern mehr Planungssicherheit bei Wärmeplanung
Kernforderung der Experten
Bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie forderten mehrere Sachverständige mehr Planungssicherheit für die bevorstehende Novelle des Wärmeplanungsgesetzes. Sie betonten, dass eine fundierte Kostenplanung, ein verlässliches Projektmanagement und eine umfassende Fördermittelstrategie notwendig seien, um die Umsetzung für Kommunen zu sichern.
Hintergrund des Gesetzes
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt seit dem 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland und soll die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 treibhausgasneutral machen. Die aktuelle Novelle sieht ein optionales, stark vereinfachtes Verfahren für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern vor, um Aufwand und Verfahrensdauer zu reduzieren.
Stellungnahme des Deutschen Städte‑ und Gemeindebunds
Eva Bode, Referatsleiter Erneuerbare Energien, warnte, dass die Novelle laufende Planverfahren in nahezu allen Bundesländern berühre und die bestehenden Belastungsausgleichszahlungen nicht gefährden dürfe. Sie betonte die Notwendigkeit eines auskömmlichen Ausgleichs für die Fortschreibung von Wärme‑ und Kälteplänen.
Bedarf an regulatorischer Konsistenz
Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München, forderte klare regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. Er nannte die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente und verlässliche ökonomische Rahmenbedingungen als zentrale Stellhebel.
Industriebezogene Anpassungen
Manuela Pieper vom Verband der Chemischen Industrie wies darauf hin, dass das aktuelle Gesetz industrielle Prozessdampfnetze kaum berücksichtigt. Sie schlug vor, diese Netze vom Anwendungsbereich des WPG auszunehmen und die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anzuerkennen.
Einbindung von Energieversorgern
Andreas Klingemann vom Bundesverband der Energie‑ und Wasserwirtschaft betonte, dass die Beteiligung von Energieversorgern und Netzbetreibern weiterhin gesichert werden müsse. Da bis zu 80 % des Planungsaufwands von kleinen Kommunen getragen werden, müsse die Wärmeplanung nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe werden.
Stärkung von Bürgerenergiegemeinschaften
Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik beim Bündnis Bürgerenergie, unterstützte die Entlastung kleiner Kommunen und forderte, dass Bürgerenergiegemeinschaften und Wärmegemeinschaften in der Gesetzgebung ausdrücklich berücksichtigt werden, um ländliche Räume mit nicht‑gewinnorientierten Nahwärmenetzen zu versorgen.
Standardisierte Vorabauswertung
Frederik Digulla von der Stiftung Denkfabrik Klimaneutralität schlug die Bereitstellung einer bundesweiten, standardisierten Vorabauswertung im Datenraum Wärmeplanung vor. Diese soll auf verfügbaren Daten zu Wärmebedarf, Bebauungsstruktur und Wärmeliniendichte basieren und Kommunen als Grundlage dienen.
Klimaziele im Blick
Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin bei Greenpeace, betonte, dass die Erleichterungen nicht zulasten des verbindlichen Klimaziels von mindestens 65 % Treibhausgasminderung bis 2030 und der Klimaneutralität bis 2045 gehen dürfen. Sie warnte, dass Deutschland im laufenden Jahr erstmals das gesetzliche Klimaziel verfehlen könnte, wenn die Wärmeplanung nicht konsequent ausgebaut wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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