Deutschland: Experten fordern Präzisierung des Medizinregistergesetzentwurfs
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am 10. Juni 2026 äußerten mehrere Fachleute ihre Einschätzung zum Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung. Die Mehrheit sah den Entwurf als wichtigen Schritt für eine bessere Nutzung von Registerdaten, betonte jedoch zugleich den Bedarf an konkreten Änderungen und Präzisierungen.
Datenschutzkritik
Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise kritisierte, dass die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zum Datenschutz unzureichend seien und bestehende Defizite verstärken könnten. Nach seiner Ansicht gehe die erlaubte Nutzung der Daten weit über die reine Forschung hinaus und umfasse operative Zwecke, die ein hohes Missbrauchsrisiko bergen, ohne ausreichende Sicherungsmechanismen.
Fokus auf seltene Erkrankungen
Die Eva Luise‑ und Horst‑Köhler‑Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte jedoch einen stärkeren Schwerpunkt auf seltene Erkrankungen. Sie verwies darauf, dass für die mehr als vier Millionen Betroffenen in Deutschland Register von besonderer Bedeutung seien und im Gesetz ausdrücklich benannt werden sollten.
Datenqualität und Forschungsinfrastruktur
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) bewertete den Entwurf als wichtigen ersten Schritt zum Ausbau der Forschungsdateninfrastruktur, wies jedoch darauf hin, dass die Qualität und Nutzbarkeit der in Medizinregistern erhobenen Daten noch nicht ausreichend verbessert sei. Eine Sprecherin der Technologie‑ und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) betonte, dass bereits bei der Einrichtung eines Registers die zu beantwortende Versorgungs‑ oder Forschungsfrage berücksichtigt werden müsse.
Qualifizierungsverfahren
Die TMF‑Sprecherin äußerte, dass die geplante Datenverknüpfung und Qualitätsverbesserung begrüßenswert sei, aber das Interesse an den Qualifizierungsverfahren gering ausfalle. Sie forderte mehr Anreize und eine finanzielle Absicherung, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds. Der Branchenverband Bitkom ergänzte, dass das Qualifizierungsverfahren praxistauglicher gestaltet werden müsse, indem es stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werde, um Rückstaus zu vermeiden.
Datenschutzrechtliche Bedenken der Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (BÄK) sah im Entwurf einen Fortschritt hin zu einer leistungsfähigeren und interoperableren Medizinregisterlandschaft, kritisierte jedoch einzelne datenschutzrechtliche Ausgestaltungen. Sie warnte, dass diese zu einer Verarbeitung identifizierender Klardaten innerhalb der Register führen könnten.
Transparenzforderungen des GKV‑Spitzenverbands
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, dass die angestrebte Transparenz nur erreicht werden könne, wenn sämtliche Register vollständig erfasst würden. Derzeit sei jedoch keine Registrierungspflicht für Registerbetreiber vorgesehen, und die Qualifizierung eines Registers solle anhand von Vollständigkeit, Plausibilität und einem angemessenen Datenschutzniveau geprüft werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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