In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 7. Oktober 2026 haben mehrere Fachleute den sogenannten Redispatch‑Vorbehalt des geplanten Netzpakets scharf kritisiert. Der Vorbehalt, der als zentrales Element des Gesetzentwurfs gilt, soll Betreiber neuer Erneuerbare‑Energien‑Anlagen in überlasteten Netzgebieten zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei Netzausfällen verzichten lassen.
Funktionsweise des Redispatch‑Vorbehalts
Der Vorbehalt sieht vor, dass in Netzgebieten, in denen im Vorjahr mindestens drei Prozent der Erzeugung abgeregelt wurden, Betreiber von Erneuerbare‑Energien‑Anlagen bei netzbedingten Abschaltungen auf eine finanzielle Entschädigung verzichten müssen. Bisher erhalten Betreiber auch dann eine Ausgleichszahlung, wenn ihre Anlagen zwangsweise gedrosselt werden.
Kritik von Branchenvertretern
Bernhard Strohmayer, Leiter beim Erneuerbare‑Energien‑Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bezeichnete den Wegfall des unbedingten Netzanschlussanspruchs in kapazitätslimitierten Gebieten als Hauptproblem des Entwurfs. Er warnt, dass der Vorbehalt Fehlanreize setze und die Erlöse der Netzbetreiber erhöhe, während die betroffenen Anlagen ihre Finanzierungsgrundlage verlieren würden.
Rechtliche Bedenken
Thorsten Müller, Professor für Umweltenergierecht an der Leuphana‑Universität Lüneburg, wies auf unionsrechtliche Risiken hin. Er erklärte, dass die aktuelle Regelung nicht mit Artikel 6 Absatz 2 der Elektrizitätsbinnenmarkt‑Richtlinie vereinbar sei und der Schwellenwert von fünf Prozent Redispatch‑Volumen nicht den Vorgaben der EU entspreche. Zudem führe die Ausgestaltung zu Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von § 17b EnWG.
Weitere Einwände aus dem Verbandsbereich
Christine Falken‑Großer, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Erneuerbare Energie, und Bärbel Heidebroek, Präsident des Bundesverbands WindEnergie, fordern ein vollständiges Abschaffen des Vorbehalts. Sie argumentieren, dass die Regelung zu unentgelteten Erlösausfällen von bis zu 20 Prozent führe, das Verursacherprinzip umkehre und gegen EU‑Recht verstoße. Beide betonen, dass etwa 40 Prozent des künftigen Ausbaus von Wind‑ und Photovoltaikanlagen von der Regelung betroffen seien.
Stellungnahme der Kommunen
Johanna Friebel, Referatsleiter für Verfassungs‑ und Verwaltungsrecht beim Deutschen Landkreistag, kritisierte, dass der Gesetzentwurf den Schwerpunkt zu stark auf die Bewirtschaftung knapper Netzkapazitäten lege und damit die beschleunigte Erweiterung der Netze behindere. Sie betonte, dass verlässliche Netzanschlüsse für die kommunale Energiewende unabdingbar seien.
Perspektive der Netzbetreiber
Andreas Bublitz, Leiter der Abteilung Netzzugang und Netzkunden bei TransnetBW, sah in dem parlamentarischen Verfahren eine Chance, klare Prioritäten für die begrenzten Schaltfelder zu setzen. Er betonte, dass die wachsende Zahl von Anschlussbegehren ein hohes Investitionsinteresse widerspiegele, jedoch die Nachfrage nach Netzanschlüssen kurz‑ und mittelfristig das verfügbare Angebot übersteige.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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