Chronos Briefing
LIVE SYSTEM
--:--:--
Zurueck
Experten kritisieren Redispatch‑Vorbehalt im geplanten Netzpaket
AI GENERATED 07.10.2026 14:25 Umwelt, Energie und Ressourcen

Experten kritisieren Redispatch‑Vorbehalt im geplanten Netzpaket

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 7. Oktober 2026 haben mehrere Fachleute den sogenannten Redispatch‑Vorbehalt des geplanten Netzpakets scharf kritisiert. Der Vorbehalt, der als…

In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 7. Oktober 2026 haben mehrere Fachleute den sogenannten Redispatch‑Vorbehalt des geplanten Netzpakets scharf kritisiert. Der Vorbehalt, der als zentrales Element des Gesetzentwurfs gilt, soll Betreiber neuer Erneuerbare‑Energien‑Anlagen in überlasteten Netzgebieten zehn Jahre lang auf Entschädigungen bei Netzausfällen verzichten lassen.

Funktionsweise des Redispatch‑Vorbehalts

Der Vorbehalt sieht vor, dass in Netzgebieten, in denen im Vorjahr mindestens drei Prozent der Erzeugung abgeregelt wurden, Betreiber von Erneuerbare‑Energien‑Anlagen bei netzbedingten Abschaltungen auf eine finanzielle Entschädigung verzichten müssen. Bisher erhalten Betreiber auch dann eine Ausgleichszahlung, wenn ihre Anlagen zwangsweise gedrosselt werden.

Kritik von Branchenvertretern

Bernhard Strohmayer, Leiter beim Erneuerbare‑Energien‑Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bezeichnete den Wegfall des unbedingten Netzanschlussanspruchs in kapazitätslimitierten Gebieten als Hauptproblem des Entwurfs. Er warnt, dass der Vorbehalt Fehlanreize setze und die Erlöse der Netzbetreiber erhöhe, während die betroffenen Anlagen ihre Finanzierungsgrundlage verlieren würden.

Rechtliche Bedenken

Thorsten Müller, Professor für Umweltenergierecht an der Leuphana‑Universität Lüneburg, wies auf unionsrechtliche Risiken hin. Er erklärte, dass die aktuelle Regelung nicht mit Artikel 6 Absatz 2 der Elektrizitätsbinnenmarkt‑Richtlinie vereinbar sei und der Schwellenwert von fünf Prozent Redispatch‑Volumen nicht den Vorgaben der EU entspreche. Zudem führe die Ausgestaltung zu Rechtsunsicherheit bei der Anwendung von § 17b EnWG.

Weitere Einwände aus dem Verbandsbereich

Christine Falken‑Großer, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Erneuerbare Energie, und Bärbel Heidebroek, Präsident des Bundesverbands WindEnergie, fordern ein vollständiges Abschaffen des Vorbehalts. Sie argumentieren, dass die Regelung zu unentgelteten Erlösausfällen von bis zu 20 Prozent führe, das Verursacherprinzip umkehre und gegen EU‑Recht verstoße. Beide betonen, dass etwa 40 Prozent des künftigen Ausbaus von Wind‑ und Photovoltaikanlagen von der Regelung betroffen seien.

Stellungnahme der Kommunen

Johanna Friebel, Referatsleiter für Verfassungs‑ und Verwaltungsrecht beim Deutschen Landkreistag, kritisierte, dass der Gesetzentwurf den Schwerpunkt zu stark auf die Bewirtschaftung knapper Netzkapazitäten lege und damit die beschleunigte Erweiterung der Netze behindere. Sie betonte, dass verlässliche Netzanschlüsse für die kommunale Energiewende unabdingbar seien.

Perspektive der Netzbetreiber

Andreas Bublitz, Leiter der Abteilung Netzzugang und Netzkunden bei TransnetBW, sah in dem parlamentarischen Verfahren eine Chance, klare Prioritäten für die begrenzten Schaltfelder zu setzen. Er betonte, dass die wachsende Zahl von Anschlussbegehren ein hohes Investitionsinteresse widerspiegele, jedoch die Nachfrage nach Netzanschlüssen kurz‑ und mittelfristig das verfügbare Angebot übersteige.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf oeffentlich zugaenglichen Informationen.

Bezugsquellen

  • Open Sources

Lizenzen

  • CC / Public Records

Lizenzprotokolle

Creative Commons BY-SA 4.0

Redaktionelle Eigeninhalte von VisionGaia News stehen unter der
Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International.

Datenherkunft: Frei zugängliche, rechtlich zulässige Quellen.
Verarbeitung: KI-gestützte Synthese mit redaktioneller Prüfung.


Quellenverzeichnis & Rechtliches

Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

Bezugsquellen

  • Deutsche Bundesbehörden
  • EU Institutionen
  • UK & US Government
  • Russian Government
  • UN, WHO, Weltbank
  • Open-Content (Wikinews)
  • Open-Content Networks
  • Wissenschaftliche Fachportale

Lizenzen

  • § 5 UrhG (Amtliche Werke)
  • CC BY 4.0 / CC BY-SA 4.0
  • Creative Commons BY (Open-Content-Projekte)
  • Creative Commons BY 4.0 (Wissenschaftliche Artikel)
  • Open Parliament Licence v3.0
  • Open Government Licence v3.0
  • Public Domain (US)
  • Staatliche Dokumente etc. ohne Copyright (RU)
  • Creative Commons BY 4.0 (RU)
Establishing Uplink...

Privacy Protocol

Wir verwenden CleanNet Technology für maximale Datensouveränität. Alle Ressourcen werden lokal von unseren gesicherten Servern geladen.

Für externe Media-Inhalte (3rd Party Cookies), aktivieren Sie bitte die entsprechenden Optionen. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Core SystemsTechnisch notwendig
External MediaMaps, Video Streams etc.
Analytics (VGT Telemetrie)Anonyme AES-256 Metriken
Datenschutz lesen
Engineered by VisionGaiaTechnology