Am 24. Juni 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages in Berlin einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts beraten und dabei überwiegend positives Feedback erhalten. Der Entwurf soll die Vorgaben der EU‑Richtlinie von Oktober 2024 in nationales Recht überführen und die Verfahren beim Deutschen Patent‑ und Markenamt (DPMA) effizienter gestalten.
Ziele des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, verbindliche Vorgaben der EU‑Richtlinie umzusetzen, neue Designformen wie digitale, dynamische und animierte Gestaltungen ausdrücklich zu berücksichtigen und den Schutz gegen vorbereitende Handlungen im 3D‑Druck auszudehnen. Gleichzeitig wird ein einheitliches Eintragungssymbol eingeführt, um eingetragene Designs leichter kennzeichnen zu können.
Kernpunkte und Neuerungen
Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Anpassung der Reparaturklausel im Paragraphen 40a des Designgesetzes, die Verkürzung der Übergangsfrist sowie die Angleichung der Aufrechterhaltungsgebühren an die Vorgaben für Marken. Darüber hinaus wird die Zahlung der Gebühren taggenau geregelt, was in der Praxis zu einem frühzeitigen Erlöschen von Designs führen kann, wenn nicht fristgerecht gezahlt wird.
Stimmen aus der Praxis
Alexander Bulling, Vorsitzender des Ausschusses für Designrecht der Patentanwaltskammer, betonte, dass der Entwurf neue digitale Designformen ausdrücklich aufgreife und die Einbeziehung von 3D‑Druck‑Vorbereitungshandlungen sachgerecht sei. Der Verdi‑Designgewerkschaftsvertreter Hikmat El‑Hammouri lobte die Aufnahme neuer Designformen, wies jedoch darauf hin, dass klare Vorgaben zu zulässigen Dateiformaten fehlen. Patentanwalt Sabine Kossak äußerte sich positiv zur Taggenauigkeit der Gebührenzahlung, forderte jedoch eine ergänzende Übergangsregelung im Designgesetz.
Kritische Anmerkungen
Einige Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei der nationalen Ausgestaltung für die DPMA‑Praxis, insbesondere bei animierten und digitalen Designs, die neue Formen visueller Schutzbeschränkungen erfordern könnten. Victoria Ringleb, Geschäftsführer der Allianz deutscher Designer, forderte niedrigschwellige Anmeldeverfahren und unterstützende Materialien wie Checklisten für Soloselbstständige, die keine eigene Rechtsabteilung besitzen.
Ausblick und nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun dem Plenum des Bundestages zur Abstimmung vorgelegt. Laut Bundesgerichtshof‑Richter Fabian Hoffmann beruht das Gesetz auf einer soliden EU‑Richtlinie und verbessere den Designschutz für Wirtschaftszweige und Nutzergruppen. Die weitere Diskussion wird sich voraussichtlich auf die Detailregelungen zu Dateiformaten und die Umsetzung der Übergangsfristen konzentrieren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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