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Fachkräfte erhalten Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 18b und 18g
AI GENERATED 18.06.2026 14:05 Recht, Staat und Institutionen

Fachkräfte erhalten Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 18b und 18g

Kernzahlen fĂĽr 2025 und 2026Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 insgesamt 35.260 ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung nach Paragraf 18a des Aufenthaltsgesetzes zugelassen. In den ersten vier Monaten…

Kernzahlen fĂĽr 2025 und 2026

Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 insgesamt 35.260 ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung nach Paragraf 18a des Aufenthaltsgesetzes zugelassen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 stieg die Zahl auf 9.119.

Akademisch ausgebildete Fachkräfte (Paragraf 18b)

Für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung wurden im Jahr 2025 29.251 Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraf 18b erteilt. Im Zeitraum von Januar bis April 2026 betrug die Zahl 8.750.

Blaue Karte EU (Paragraf 18g)

Die „Blaue Karte EU“ nach Paragraf 18g wurde im vergangenen Jahr 54.951 Ausländern ausgestellt. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 wurden weitere 13.606 Karten vergeben.

Entwicklung im Vergleich

Die Zahlen zeigen, dass die Vergabe von Aufenthaltserlaubnissen für Fachkräfte sowohl im Bereich der Berufsausbildung als auch im akademischen Segment und für die Blaue Karte EU kontinuierlich zunimmt. Die ersten vier Monate des Jahres 2026 entsprechen etwa 26 % der Gesamtzahlen des Vorjahres für Paragraf 18a und rund 15 % für Paragraf 18b.

Hintergrund der Daten

Die Angaben stammen aus einer Antwort der Bundesregierung (Dokument 21/6317) auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/5955). Die Daten wurden im Rahmen der parlamentarischen Informationspflicht veröffentlicht.

Politische Einordnung

Die Bundesregierung betont, dass die Regelungen nach den Paragrafen 18a, 18b und 18g dazu dienen, den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken und die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes für qualifizierte Zuwanderer zu erhöhen.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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