Im Jahr 2024 wiesen fast 16 % der Messstellen des Netzwerks der Europäischen Umweltagentur (EUA) Nitratkonzentrationen über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter auf. Die Bundesregierung berichtete, dass seit 2015 ein leichter Rückgang des Anteils von 19 % auf 16 % zu beobachten sei, wobei die Tendenz jedoch regional stark variiere.
Messdaten und Entwicklung
Die Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Sie basieren auf den Meldungen der Bundesländer an das Umweltbundesamt. Laut den Angaben liegt der aktuelle Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitung bei 15,9 %.
Regionale Unterschiede
In den Bundesländern Baden‑Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig‑Holstein wurden sinkende Trends festgestellt. In den übrigen Bundesländern konnte kein eindeutiger Trend ermittelt werden.
Grenzwert und gesundheitliche Bewertung
Der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter ist nach der Trinkwasserverordnung auf den akuten toxischen Effekt von Nitrat bei nicht gestillten Säuglingen zurückzuführen und entspricht der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Bundesregierung betont, dass derzeit keine Notwendigkeit bestünde, den Grenzwert zu ändern, weil die überwiegende Nitrataufnahme über die Nahrung erfolgt.
Stellungnahme der Bundesregierung
Die Ministerialantwort verwies auf die leicht abnehmende Tendenz und die weiterhin bestehende Belastung. Sie hob hervor, dass die Datenlage auf den Meldungen der Bundesländer beruht und dass weitere Maßnahmen zur Reduktion von Nitrat im Grundwasser fortgeführt werden.
Anfrage der AfD
Die AfD‑Fraktion hatte in ihrer Anfrage nach den Ursachen der Grenzwertüberschreitungen, den wissenschaftlichen Grundlagen des Grenzwerts und einer möglichen Überprüfung des Grenzwerts gefragt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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