Deutschland: Finanzausgleich für 2025 – neue Umsatzsteueranteile
Am 6. Juli 2026 hat der Deutsche Bundestag den Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs für das Ausgleichsjahr 2025 veröffentlicht. Der Bericht liefert detaillierte Angaben zur Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden.
Gesamtvolumen des Ausgleichs
Demnach entfielen im vergangenen Jahr insgesamt 310,1 Milliarden Euro an Umsatzsteueraufkommen auf die öffentlichen Haushalte. Davon erhielten die Länder 151,5 Milliarden Euro, der Bund 149,8 Milliarden Euro und die Gemeinden 8,8 Milliarden Euro.
Verteilung nach Bundesländern
Unter den Ländern erzielte Nordrhein‑Westfalen mit 32,7 Milliarden Euro den größten Anteil, während Bremen mit 1,3 Milliarden Euro den geringsten Betrag erhielt. Die übrigen Länder erhielten Anteile, die sich aus dem Gesamtsumme von 151,5 Milliarden Euro ergeben.
Einordnung in den Haushaltsprozess
Der Finanzkraftausgleich ist ein zentrales Instrument der Finanzverteilung und bildet die Grundlage für die Haushaltsplanungen der Bundesbehörden und der Länder. Der veröffentlichte Bericht ist als Unterrichtung der Bundesregierung (Dokument‑Nr. 21/6860) im parlamentarischen Verfahren eingereicht worden.
Weitere Informationen und Zugriff
Der vollständige Bericht kann über die offizielle Bundestags-Website eingesehen werden. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist Frank Bergmann (V.i.S.d.P.). Die redaktionelle Aufbereitung erfolgte durch das Team der Parlamentsnachrichten, namentlich Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Nina Jeglinski, Susanne Ködel, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg und Alexander Weinlein.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung