Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wird am 6. Juli 2026 um 14 Uhr im Paul‑Löbe‑Haus (Saal E.400) eine öffentliche Anhörung zum von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Versicherungs‑Sanierungs‑Abwicklungs‑und‑Aufsichtsänderungs‑Gesetzes (VSAAG) durchführen.
Ziel des Gesetzentwurfs
Mit dem Entwurf sollen zwei EU‑Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden, um den Versicherungssektor widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen und die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investitionen für Unternehmen zu stärken.
Erwartete Wirkungen
Die Bundesregierung erwartet, dass dadurch der Schutz von Versicherungsnehmern, die Stabilität der Realwirtschaft und die Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut werden.
Beteiligte Sachverständige
Als Sachverständige wurden der Bund der Versicherten, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zwei Geschäftsbereiche), die Deutsche Aktuarvereinigung, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung eingeladen.
Ă–ffentliche Teilnahme
Interessierte können die Anhörung per Livestream auf bundestag.de verfolgen; die Aufzeichnung wird anschließend in der Mediathek des Deutschen Bundestages bereitgestellt. Wer persönlich teilnehmen möchte, muss sich bis zum 3. Juli über die Online‑Akkreditierung anmelden.
WeiterfĂĽhrende Informationen
Weitere Details zum Ablauf und zu den HintergrĂĽnden des Gesetzentwurfs finden sich in den offiziellen Mitteilungen des Deutschen Bundestages.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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