Deutschland: Finanzausschuss beschließt steuerfreie Entlastungsprämie und erweitert Steuerberatergesetz
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Einführung einer steuerfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro pro Arbeitnehmer beschlossen, die bis zum 30. Juni 2026 gewährt werden kann und bereits am Freitagmorgen im Bundestag verabschiedet wurde.
Bedingungen der Steuerfreiheit
Die Prämie gilt nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt wird und nicht über eine Entgeltumwandlung finanziert wird, wie im entsprechenden Gesetzentwurf festgelegt.
Oppositionelle Haltung im Ausschuss
Alle Oppositionsfraktionen lehnten die Ergänzung des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss ab; bei der Gesamtabstimmung stimmten nur die Koalitionsfraktionen zu, während AfD und Die Linke dagegen votierten und die Grünen sich enthielten.
Erweiterungen im Steuerberatergesetz
Der überarbeitete Entwurf sieht vor, dass unentgeltliche steuerliche Beratung künftig ausschließlich Angehörigen wie Lebenspartnern, Geschwistern oder Kindern vorbehalten bleibt. Zusätzlich werden sogenannte „Tax Law Clinics“ eingerichtet, in denen qualifizierte Personen im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen altruistische Hilfe in Steuersachen anbieten.
Beschränkung ausländischer Beteiligungen
Ein neues Fremdbesitzverbot soll die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften stark einschränken, sodass Investitionen nur in engen Grenzen möglich sind.
Entlastungen für Land‑ und Forstwirte
Land‑ und Forstwirte können künftig von der Pflicht befreit werden, ein Anbauverzeichnis zu führen, sofern ein Betriebswerk geführt oder ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten vorgelegt wird.
Änderungen im Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Die Weitergeltung von Steuervergünstigungen für Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer wird im Zuge des Steuerberatergesetzes angepasst.
Abgelehnte Anträge
Ein Gesetzentwurf der Grünen, der geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten die Erstellung von Einnahmen‑Überschuss‑Rechnungen und Bilanzen für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen erlauben sollte, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso scheiterte ein Antrag der Linken, den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 % zu erhöhen; die Koalition plant stattdessen eine Erhöhung auf 280 %.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf sowie die zugehörigen Anträge werden am Freitagmorgen in zweiter und dritter Lesung gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zur Reduzierung der Energiesteuer bei Sprit und Diesel diskutiert. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats, dessen nächste ordentliche Sitzung für den 8. Mai angesetzt ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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