Finanzausschuss hält öffentliche Anhörung zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz ab
Am 12. Januar 2026 findet um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300, eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt.
Gesetzesinhalt und Zielsetzung
Der Gesetzentwurf, bezeichnet als Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG), soll die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1619 unterstützen und gleichzeitig bürokratische Belastungen für Kreditinstitute reduzieren.
EU‑Rahmen und Vorgaben
Die Richtlinie 2024/1619 vom 31. Mai 2024 ändert die Richtlinie 2013/36/EU, um Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt‑, Sozial‑ und Unternehmensführungsrisiken zu stärken. Das BRUBEG setzt diese Vorgaben in nationales Recht um.
Veranstaltungsort und technische Übertragung
Die Anhörung wird live über die Internetseite des Bundestages sowie über mobile Endgeräte gestreamt. Eine Aufzeichnung steht am Folgetag in der Mediathek des Bundestages zum Abruf bereit.
Zugang für Pressevertreter
Alle Pressevertreter benötigen für den Zutritt zum Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung, die über die Seite www.bundestag.de/akkreditierung beantragt werden kann.
Weiterführende Informationen
Detailinformationen zur Sitzung, einschließlich der Tagesordnung und der eingereichten Unterlagen, sind auf der Ausschuss‑Webseite unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/wp21_a07_Anhoerungen/1133892-1133892 einsehbar.
Ausblick
Der Finanzausschuss wird im Anschluss an die Anhörung die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung
