Deutschland: Finanzausschuss hört Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld
Laut einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages findet am Montag, den 22. Juni 2026, um 14.00 Uhr im Paul‑Löbe‑Haus, Sitzungssaal E 400, eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses statt.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die EinfĂĽhrung eines antragslosen Kindergeldes vor, das kĂĽnftig automatisch an berechtigte Familien ausgezahlt werden soll. Ziel sei eine vereinfachte Auszahlung und die Vermeidung von Antragsfristen.
Beteiligte Abgeordnete
Der Entwurf wird von den Abgeordneten Kay Gottschalk, René Springer und Iris Nieland sowie weiteren Mitgliedern der Fraktion der AfD eingebracht. Die Initiative soll im Rahmen einer Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen umgesetzt werden.
Ablauf der Anhörung
Die Sitzung wird von dem Finanzausschuss geleitet und bietet Raum für Stellungnahmen von Experten, Vertretern der Verwaltung und betroffenen Bürgern. Nach Abschluss der Anhörung wird der Ausschuss ein Ergebnisprotokoll veröffentlichen.
Ă–ffentliche Ăśbertragung
Die Anhörung wird live im Internet unter www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen. Die Aufzeichnung steht am Folgetag in der Mediathek des Bundestages zum Abruf bereit.
Weitere Informationen
Medienvertreter benötigen für den Zutritt zum Bundestag eine gültige Akkreditierung. Detaillierte Informationen zur Sitzung, einschließlich des vollständigen Gesetzentwurfs (BT‑Drucksache 21/5874 und BT‑Drucksache 21/6003), sind auf der Internetseite des Finanzausschusses verfügbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung