Im Bundestag wurde am Mittwoch über einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Digitalsteuer abgestimmt. Der Finanzausschuss entschied, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Der Beschluss fiel nach einer Aussprache, in der mehrere Fraktionen ihre Standpunkte darlegten.
Stimmverhalten im Ausschuss
Nur die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke unterstützten den Gesetzentwurf. Alle übrigen Fraktionen – CDU/CSU, SPD, AfD – stimmten dagegen. Die Ablehnung beruhte auf verfassungs- und europarechtlichen Bedenken sowie auf wirtschaftspolitischen Argumenten.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Antrag sah vor, Digitalkonzerne mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem in Deutschland erzielten Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro mit einem Steuersatz von zehn Prozent auf die in Deutschland erwirtschafteten digitalen Umsätze zu belasten. Die Grünen begründeten den Vorstoß mit der geringen effektiven Steuerlast großer US‑Tech‑Unternehmen, die in Deutschland nur einstellige Prozentsätze zahlen.
Begründungen der Fraktionen
Die CDU/CSU verwies auf den Koalitionsvertrag, wonach eine Digitalabgabe geprüft werde, und betonte, dass das Grundgesetz keine neue Steuerart vorsieht. Die AfD argumentierte, jede neue Steuer schwäche den Wirtschaftsstandort und könne Gegenmaßnahmen anderer Staaten auslösen. Die SPD hob die Notwendigkeit einer fairen Besteuerung großer Digitalkonzerne hervor, kritisierte jedoch einen voreiligen „Schnellschuss“.
Rechtliche und wirtschaftliche Bewertung
Nach Angaben des Ausschusses sei unklar, ob die geplante Steuer verfassungsgemäß sei, weil das Grundgesetz die Steuerarten festlege. Zudem sei fraglich, wer die Belastung letztlich trage – die Unternehmen oder die Endverbraucher. Die Linke forderte eine niedrigere Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro, während die Grünen bei 750 Millionen Euro bleiben wollten.
Ausblick
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer prüfe weiterhin die Möglichkeit einer Digitalabgabe. Andere EU‑Länder haben bereits ähnliche Modelle umgesetzt, doch die Bundesregierung betont, dass eine solche Maßnahme im deutschen Steuerrecht verankert sein muss, bevor sie wirksam wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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