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Finanzausschuss lehnt Energiesteuerreduktionen der AfD ab
AI GENERATED 24.06.2026 11:45 Wirtschaft und Finanzen

Finanzausschuss lehnt Energiesteuerreduktionen der AfD ab

Ergebnis der AbstimmungIn einer Sitzung des Finanzausschusses hat der Deutsche Bundestag die von der AfD-Fraktion eingebrachten Vorlagen zur Senkung von Energiesteuern abgelehnt. Die Sitzung wurde von dem amtierenden…

Ergebnis der Abstimmung

In einer Sitzung des Finanzausschusses hat der Deutsche Bundestag die von der AfD-Fraktion eingebrachten Vorlagen zur Senkung von Energiesteuern abgelehnt. Die Sitzung wurde von dem amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) geleitet, und alle Fraktionen außer der AfD stimmten gegen die Gesetzentwürfe.

Erste Vorlage: Energiesteuer

Der erste Gesetzentwurf (21/6332) sah vor, die Energie‑ und Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken. Nur die AfD-Fraktion stimmte dafür; die übrigen Fraktionen lehnten den Entwurf ab. Nach Angaben der AfD würde die Maßnahme den Bürgern und Unternehmen eine Entlastung von 21 Milliarden Euro pro Jahr verschaffen.

Begründung der AfD

Die AfD-Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine der höchsten Steuer‑ und Abgabenlasten auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom habe. Sie erklärte, die aktuelle Kostenkrise bedrohe das Fundament des Wirtschaftsstandorts, führe zu massivem Kaufkraftverlust der Bürger und fördere eine schleichende Deindustrialisierung.

Entwicklung der Steuereinnahmen

Die Fraktion verwies zudem auf rückläufige staatliche Einnahmen aus der Energiesteuer, die von 40,68 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 37,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 gesunken seien. Laut der AfD sei dieser Rückgang kein Zeichen eines positiven Effizienzwandels, sondern Ausdruck einer erzwungenen Produktionsdrosselung und eines wirtschaftlichen Abschwungs.

Zweite Vorlage: Ermäßigter Umsatzsteuersatz

Ein zweiter Gesetzentwurf (21/6333) sah vor, die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt bisher neunzehn Prozent zu besteuern. Auch hier stimmte ausschließlich die AfD‑Fraktion zu. Die AfD gab an, dass die größte Entlastung Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zugutekomme, die einen hohen Anteil ihres Budgets für Energie ausgeben. Die geplante Entlastung beläuft sich in diesem Jahr auf 4,5 Milliarden Euro und im nächsten Jahr auf 9 Milliarden Euro.

Stellungnahmen der übrigen Fraktionen

Alle übrigen Fraktionen erklärten, dass die vorgeschlagenen Steuererleichterungen nicht mit den finanziellen Erfordernissen des Bundeshaushalts vereinbar seien und die langfristige Stabilität der öffentlichen Finanzen gefährden könnten. Sie betonten, dass die bestehenden Steuersätze bereits im Einklang mit europäischen Vorgaben stünden.

Ausblick

Da beide Vorlagen der AfD abgelehnt wurden, bleibt die aktuelle Höhe der Energie‑ und Stromsteuer sowie des regulären Umsatzsteuersatzes für Gas und Wärme unverändert. Die Bundesregierung wird voraussichtlich weiterhin nach alternativen Maßnahmen suchen, um die Belastungen von Bürgern und Unternehmen zu mildern, ohne die Steuereinnahmen zu reduzieren.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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