Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 12. Januar 2026 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) behandelt. Im Mittelpunkt stand die geplante Umsetzung europäischer Vorgaben zum Umgang mit ökologischen und sozialen Risiken (ESG‑Risiken) im deutschen Kreditwesen.
Kosten‑Nutzen‑Bewertung
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisierte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die vorgesehenen ESG‑Risikomanagement‑Anforderungen einen sehr hohen Aufwand für die Institute verursachen. Insbesondere für kleine und mittelgroße Institute sei das Verhältnis von Kosten zu Nutzen nicht angemessen.
Stellungnahmen der Verbände
Daniel Quinten vom Bundesverband der Deutschen Volks‑ und Raiffeisenbanken (BVR) wies auf die Gefahr einer zu detaillierten Umsetzung der EU‑Regelungen hin. Bastian Blasig vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) äußerte Bedenken hinsichtlich einer Doppelregulierung und der damit verbundenen Komplexität. Der VDP begrüßte geplante Änderungen im Pfandbriefgesetz, kritisierte jedoch die strikte Eins‑zu‑Eins‑Umsetzung der EU‑Richtlinie, da diese nicht mehr den aktuellen Wettbewerbsbedingungen entspreche.
Blasig schlug vor, auf detaillierte ESG‑Bestimmungen im deutschen Kreditwesengesetz (KWG) zu verzichten und stattdessen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Ausgestaltung zu beauftragen.
Warnungen vor bürokratischer Belastung
Matthias Bergner vom Deutschen Sparkassen‑ und Giroverband warnte vor einer „bürokratischen Welle“, die über den Bankensektor hinaus in die Gesamtwirtschaft ausstrahlen könnte. Nils Judenhagen von der BaFin betonte, dass bestehende europarechtliche Vorgaben bereits umfassend seien und ein Verzicht auf detaillierte Regelungen schwer umzusetzen sei.
Umweltrisiken und Zeithorizont
Julia Symon von Finance Watch hob Lücken bei der Berücksichtigung von Umweltrisiken hervor und forderte eine Definition konkreter Aufsichtsmaßnahmen im KWG. Sie begrüßte die Ausweitung des Betrachtungshorizonts auf mindestens zehn Jahre, verlangte jedoch eine Erweiterung bis zum Jahr 2050, um das EU‑Ziel der Klimaneutralität zu unterstützen.
Meldepflichten und Kapitalanforderungen
Der Verband der Öffentlichen Banken Deutschlands (VÖB) forderte eine Ausnahme von den neuen ESG‑Meldepflichten für Förderbanken, da sonst umfassende und komplexe Berichtssysteme ausschließlich für aufsichtsrechtliche Zwecke geschaffen werden müssten. Zudem verlangte der VÖB einen Verzicht auf höhere Eigenkapitalanforderungen bei Förderbankbeteiligungen.
Der Bundesverband deutscher Banken, vertreten durch Hilmar Zettler, wies die geplante Beschränkung von Kreditinstituten auf die Rechtsform der Personengesellschaft zurück. Er betonte, dass das Unternehmertum ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft sei und eine Diskriminierung von Banken mit persönlich haftenden Gesellschaftern vermieden werden müsse.
Ausblick
Die Anhörung verdeutlichte ein breites Meinungsfeld: Während einige Verbände eine stärkere Integration europäischer Vorgaben fordern, sehen andere die Gefahr einer übermäßigen Bürokratisierung und möglicher Wettbewerbsnachteile. Der weitere Gesetzgebungsprozess wird zeigen, inwieweit die genannten Bedenken in den finalen Text des Brubeg einfließen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
