Deutschland: Finanzermittlungen in OK-Verfahren 2025 – Bericht
Die Bundesregierung teilte mit, dass in 590 von insgesamt 683 im Jahr 2025 vom Bundeskriminalamt gemeldeten Verfahren der organisierten Kriminalität ergänzende Finanzermittlungen durchgeführt wurden. Das entspricht einem Anteil von 86,4 % und wurde in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion veröffentlicht.
Umfang der Finanzermittlungen
Die Verfahren betreffen Delikte, die nach dem Strafgesetzbuch als organisierte Kriminalität eingestuft werden. In den meisten Fällen ergänzten die zuständigen Behörden finanzielle Analysen, um Geldflüsse und Vermögenswerte zu identifizieren.
Gesicherte Vermögenswerte
In 31 der untersuchten Verfahren sicherten die Behörden vorläufig mindestens eine Immobilie oder ein Grundstück. Der Gesamtwert dieser Vermögenswerte wurde mit 31,6 Millionen Euro angegeben, wobei 26,9 Millionen Euro im Inland und 4,7 Millionen Euro im Ausland lagen.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung betonte, dass nicht bekannt sei, in welchem Umfang die vorläufig gesicherten Vermögenswerte letztendlich rechtskräftig eingezogen werden. Eine polizeiliche statistische Erfassung rechtskräftiger Einziehungen erfolgt nach den Angaben der Behörde nicht.
Quellenlage
Die Zahlen stammen aus den Meldungen des Bundeskriminalamts für das Jahr 2025 und wurden in einer offiziellen Antwort der Bundesregierung veröffentlicht. Die Information wurde durch das Presseteam des Deutschen Bundestages bereitgestellt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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