Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen für das Haushaltsjahr 2027 sieht Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 um etwa 242 Millionen Euro höher als im Vorjahr, während die Einnahmen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben.
Personalausgaben und Verwaltung
Für Personalausgaben sind im Einzelplan 2027 knapp fünf Milliarden Euro veranschlagt, was einem Anstieg von rund 452 Millionen Euro gegenüber 2026 entspricht. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um etwa 195 Millionen Euro auf rund 2,2 Milliarden Euro sinken.
Zuweisungen, Zuschüsse und Investitionen
Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 3,31 Milliarden Euro vorgesehen, was einer Erhöhung von rund 44 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr entspricht. Die Investitionsausgaben bleiben mit rund 657 Millionen Euro nahezu unverändert. Zusätzlich wird erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen in Höhe von 60 Millionen Euro im Einzelplan berücksichtigt.
Programmausgaben und spezifische Kapitel
Die Programmausgaben für die „Wiedergutmachungen des Bundes“ sollen um rund 94 Millionen Euro auf 1,59 Milliarden Euro sinken, wobei der Großteil auf Entschädigungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung entfällt. Ausgaben für „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“ werden von 20,2 Millionen Euro auf 16,8 Millionen Euro reduziert. Für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt bleiben etwa 482,6 Millionen Euro eingeplant.
Nachgeordnete Behörden
Der Zollverwaltung werden für 2027 rund 3,76 Milliarden Euro zugewiesen, was einem Anstieg von etwa 301 Millionen Euro entspricht; die Personalausgaben steigen um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält rund 1,03 Milliarden Euro, also 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Das Informationstechnikzentrum Bund verzeichnet einen Anstieg um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro.
Weitere Mittel und Ausblick
Für die finanzielle Unterstützung der neuen EU‑Geldwäschebekämpfungsbehörde AMLA sind rund 1,7 Millionen Euro vorgesehen, nach zwei Millionen Euro im Vorjahr. Der Ansatz für die Vereinheitlichung der Software im Besteuerungsverfahren wird von 56,1 Millionen Euro auf rund 67,6 Millionen Euro erhöht, wobei weitere 62,9 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung bereitstehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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