Kernthema
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass für die geplanten Hochspannungs‑Gleichstrom‑Übertragungsleitungen A‑Nord, DolWin 4 und BorWin 4 etwa 47 Hektar land‑ und forstwirtschaftliche Fläche nicht mehr bewirtschaftet werden können. Die Angabe stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion im Bundestag vom 24.04.2026.
Die genannten Leitungen sollen Strom aus Nordseeanlagen über Niedersachsen nach Nordrhein‑Westfalen transportieren, um erneuerbare Energiequellen an das Festlandnetz anzubinden.
Rechtsrahmen
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Bundesgesetzgeber einen Rechtsrahmen geschaffen habe, den die Vorhabenträger zu erfüllen haben. Das Genehmigungsverfahren erfolgt bei der Bundesnetzagentur auf Grundlage der geltenden Gesetze.
Das Ziel des Verfahrens sei, den notwendigen Netzausbau zu ermöglichen und gleichzeitig landwirtschaftliche Nutzflächen sowie private Grundstücke zu schonen.
Die betroffene Fläche beträgt exakt 47 Hektar, was einer Reduktion der land‑ und forstwirtschaftlichen Nutzung entspricht. Laut Aussage der Bundesregierung werden darüber hinaus keine weiteren Flächen beansprucht.
Ausblick
Die AfD‑Fraktion hatte die Anfrage gestellt, um die Auswirkungen des Netzausbaus auf die Landwirtschaft zu prüfen. Ein Sprecher der Fraktion betonte die Notwendigkeit, die Interessen der Landwirte zu berücksichtigen.
Die Bundesnetzagentur wird das Genehmigungsverfahren weiterfĂĽhren; ein konkreter Zeitplan fĂĽr den Abschluss wurde nicht genannt.
Der Netzausbau ist Teil der deutschen Energiewende, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben will, um die nationalen Klimaziele zu erreichen.
Weitere Details finden sich in der Antwort (21/5408) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/5035).
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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