Deutschland: Flächenverbrauch für Biomasse 2025 – Regierungsantwort auf Kleine Anfrage
Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung Angaben zum Flächenbedarf für den Anbau von Energiepflanzen im Jahr 2025 geliefert. In der Antwort wird mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr rund 2,02 Millionen Hektar für die Erzeugung von Bioenergie genutzt wurden.
Flächenverbrauch im Jahr 2025
Der gesamte Anbau von Energiepflanzen erstreckte sich demnach über etwa 2,02 Millionen Hektar. Diese Zahl umfasst sämtliche Kulturen, die zur Gewinnung von biogenen Brennstoffen eingesetzt werden.
Aufteilung nach Biogastypen
Von der Gesamtfläche entfielen etwa 1,19 Millionen Hektar auf die Produktion von Biogas und Biomethan. Der verbleibende Teil wurde für weitere Bioenergieformen verwendet.
Anbau von Raps und Bioethanol
Für die Herstellung von Biodiesel bzw. Pflanzenöl wurde im Jahr 2025 schätzungsweise auf 571 000 Hektar Raps angebaut. Die Produktion von Bioethanol erforderte eine Anbaufläche von rund 245 000 Hektar.
Zukünftige Prognosen und Unsicherheiten
Die Bundesregierung gibt an, dass für die Jahre 2030, 2040 und 2045 keine verbindlich festgelegten Anbauflächenbedarfe vorliegen. Der zukünftige Flächenbedarf hinge von mehreren Variablen ab, darunter der Energiebedarf, der Rohstoffmix, Erträge, Nutzungseffizienz und die Verfügbarkeit von Rest‑ und Abfallstoffen. Die Behörden betonen, dass Annahmen über die künftige Nachfrage mit großen Unsicherheiten behaftet seien.
Einfluss der geplanten Gesetzgebung
Die Antwort verweist auf die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte „Bio‑Treppe“ sowie auf die geplante Grüngas‑ bzw. Grünheizölquote. Laut Bundesregierung werde dadurch die Nachfrage nach biogenen Brennstoffen sowohl im Industriesektor als auch im Verkehr kontinuierlich steigen und könne gedeckt werden.
Ausblick und weitere Schritte
Die Behörde betont, dass künftige Planungen stark von der Entwicklung des Energiebedarfs und von technologischen Fortschritten abhängen. Weitere detaillierte Angaben zu Anbauflächen für die genannten Zieljahre sollen nach Bedarf und unter Berücksichtigung neuer Daten erfolgen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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