Gesetzesvorschlag im Überblick
Die Fraktion Die Linke hat am 25. August 2026 im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der einen sofortigen Mietenstopp vorsieht und dessen Geltungsdauer bis zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels reichen soll.
Details zum Mietenstopp
Nach Angaben der Fraktion sollen in als angespannt eingestuften Wohnungsmärkten Mietsteigerungen in laufenden Verträgen vollständig ausgeschlossen werden. In nicht angespannten Märkten soll die Mieterhöhung auf maximal sechs Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden.
Erweiterung der Mietpreisbremse
Die Fraktion fordert zudem die Verlängerung und Verschärfung der bestehenden Mietpreisbremse, um deren Wirksamkeit zu erhöhen.
Regelungen zum Mietendeckel
Im geplanten Mietendeckel soll die Berechnung des Mietspiegels neben Bestands- und Sozialmieten, jedoch ohne Neubauten innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung und ohne Wuchermieten, erfolgen. Die sogenannte „echte Durchschnittsmiete“ soll nach Ausstattung und Baujahr differenziert, jedoch nicht nach Lage, ermittelt werden.
Neues Gebietssystem
Statt des bisherigen Systems der Ausweisung angespanster Wohnungsmärkte sollen drei Gebietstypen eingeführt werden, die anhand von Kriterien wie Bevölkerungsentwicklung, Leerstandsquote, Verhältnis von Bestands‑ zu Angebotsmieten und Wohnkostenbelastungsquote definiert werden.
Weiterführende Maßnahmen
Nach Ablauf des befristeten Mietenstopps soll die Fraktion kommunale Mietobergrenzen festlegen, die Mietsteigerungen in allen laufenden Verträgen auf das Niveau der Durchschnittsmiete begrenzen und auch bei Wiedervermietungen eine Deckelung vorsehen. Überhöhte Mieten sollen nach Möglichkeit gesenkt werden.
Statistische Angaben und Verfassungsbewertung
Die Fraktion gibt an, dass die Mieten in den letzten zehn Jahren in den 14 größten deutschen Städten im Schnitt um 43 % gestiegen sind, in Berlin um 69 % und in Leipzig um 67 %. Sie erklärt, ein bundesweiter Mietendeckel sei das beste Instrument, um die Mietenkrise zu stoppen, und sei verfassungskonform. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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