Am 5. Juni 2026 hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um detaillierte Angaben zu bestehenden bilateralen Verträgen mit den zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan zu erhalten.
Inhalt der Anfrage
Die Anfrage verlangt von der Bundesregierung nicht nur Informationen zu den jeweiligen Vertragsinhalten, sondern auch zu den jeweiligen Geltungsbereichen, Laufzeiten und etwaigen finanziellen Verpflichtungen, die aus diesen Abkommen resultieren.
Zusätzlich soll die Regierung Auskunft darüber geben, welche deutschen Institutionen und Organisationen mit Personal oder eigenen Büros in den genannten Ländern aktiv sind und dabei Fördermittel des Bundes erhalten.
Betroffene Institutionen
Gefordert wird eine Aufstellung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan tätig sind, einschließlich Universitäten, Entwicklungsagenturen, Kulturinstitute und wirtschaftliche Vertretungen.
Die Liste soll zudem Auskunft darĂĽber enthalten, in welchem Umfang die jeweiligen Institutionen finanzielle UnterstĂĽtzung aus Bundesprogrammen erhalten und welche Projekte dabei im Fokus stehen.
Ausblick
Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zu den gestellten Fragen Stellung zu nehmen, um Transparenz ĂĽber die deutsch-zentralasiatischen Beziehungen zu schaffen.
Die Ergebnisse der Anfrage könnten künftig die Grundlage für eine Neubewertung der außenpolitischen Prioritäten und Förderstrategien der Bundesregierung bilden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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