Deutschland: Fraktion Die Linke fordert Auskunft zur Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes
Im Bundestag wurde am 22. Dezember 2025 eine Kleine Anfrage eingereicht, die sich mit der Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes befasst. Die Anfrage stammt von der Fraktion Die Linke und trägt den Titel „Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der Arbeitsschutzverwaltungen“.
Hintergrund des Gesetzes
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz trat im Jahr 2021 in Kraft und soll die Sicherheit am Arbeitsplatz durch regelmäßige Kontrollen der zuständigen Arbeitsschutzverwaltungen verbessern. Ziel ist es, sowohl die Zahl der besichtigten Betriebe zu erhöhen als auch die Qualifikation des Personals zu stärken.
Inhalte der Anfrage
Die Abgeordneten der Fraktion erfragen von der Bundesregierung, wie die Umsetzung des Gesetzes bewertet wird. Konkret soll geklärt werden, für wie viele Betriebe die Arbeitsschutzverwaltungen zuständig sind und auf wie viele Beschäftigte deren Kontrollkompetenz erstreckt.
Erwartete Auskünfte
Weiterhin wird nach Informationen zur Mindestbesichtigungsquote und zu geplanten Maßnahmen zur Personalentwicklung gefragt. Die Fraktion möchte zudem wissen, welche Kriterien bei der Zuweisung von Kontrollen angewendet werden.
Daraus folgt, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort detaillierte Zahlen zu betreuten Unternehmen und betroffenen Beschäftigten liefern muss. Zusätzlich wird erwartet, dass sie Angaben zu geplanten Schulungsprogrammen für das Personal der Arbeitsschutzverwaltungen macht.
Dennoch bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die gewünschten Daten bereits vorliegen und welche weiteren Schritte die Bundesregierung zur Optimierung der Arbeitsschutzkontrollen plant.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
