Die Bundesregierung wurde am 20. April 2026 von der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag mit einer Kleinen Anfrage (21/5437) zu möglichen Verbindungen des Vereins „Zentrum – die alternative Gewerkschaft e. V.“ befragt. Die Anfrage zielt darauf ab, Erkenntnisse zu etwaigen Beziehungen ehemaliger Mitglieder zu rechtsextremistischen Strömungen, Parteien, Netzwerken, Zeitschriften, Unternehmen und Gruppierungen zu erhalten.
Hintergrund des Vereins
Der Verein, der seit 2009 unter dem Namen „Zentrum – die alternative Gewerkschaft e. V.“ firmiert und zuvor als „Zentrum Automobil e. V.“ bekannt war, versucht, sich insbesondere in Großbetrieben der Automobilindustrie als vermeintliche Alternative zu den traditionellen Einzelgewerkschaften zu positionieren. Laut Medienberichten ordnen Beobachter den Verein dem rechtsextremistischen Spektrum zu.
Ziel der Anfrage
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung Auskünfte darüber, ob und in welchem Umfang die Behörde bereits gesicherte oder mutmaßliche Verbindungen von (ehemaligen) Mitgliedern des Vereins zu rechtsextremistischen Strömungen, Parteien, Netzwerken, Zeitschriften, Unternehmen oder Gruppierungen festgestellt hat. Dabei wird explizit nach Erkenntnissen zu möglichen Einflussnahmen oder Unterstützungsleistungen gefragt.
Formulierung der Anfrage
In der Anfrage heißt es, dass die Fraktion „nach Medienberichterstattung dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnende Verein“ untersuchen wolle. Der Wortlaut betont, dass die Untersuchung sowohl gesicherte als auch mutmaßliche Verbindungen umfassen soll, um ein umfassendes Bild der Lage zu erhalten.
Reaktion der Bundesregierung
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine offizielle Antwort der Bundesregierung vor. Die zuständige Behörde wird voraussichtlich im Rahmen ihrer üblichen Bearbeitungsfristen prüfen, welche Informationen zur Verfügung stehen und in welchem Umfang diese veröffentlicht werden können.
Weitere Schritte
Die Fraktion Die Linke hat angekündigt, die Ergebnisse der behördlichen Prüfung zu nutzen, um gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen zu prüfen. Ziel sei es, Transparenz über mögliche extremistische Verflechtungen im Bereich der Arbeitsorganisation zu schaffen.
Veröffentlichungsdetails
Der Hinweis auf die Kleine Anfrage wurde im Rahmen der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages (hib) am 20. April 2026 veröffentlicht. Die Mitteilung enthält zudem Angaben zu den verantwortlichen Redakteuren und dem Herausgeber „heute im Bundestag“.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung