Die Fraktion Die Linke hat am 10.08.2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage zum EU‑Abkommen mit Marokko und dessen Anwendung auf die Westsahara eingereicht. Die Anfrage zielt darauf ab, die Vereinbarkeit der Abkommen mit den einschlägigen völkerrechtlichen Vorgaben zu prüfen und die Rolle sahrauischer Vertretungsakteure zu klären.
Hintergrund der Westsahara
Die Westsahara wird völkerrechtlich als nicht selbstverwaltetes Territorium eingestuft. Nach Resolutionen der Vereinten Nationen steht dem sahrauischen Volk ein Recht auf Selbstbestimmung zu. Mehrere Staaten erkennen die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) an, während die Polisario‑Front von den Vereinten Nationen als Vertreterin des sahrauischen Volkes geführt wird.
EU‑Abkommen und EuGH‑Urteil
Die Europäische Union hat Handels‑ und Fischereiabkommen mit Marokko abgeschlossen, die laut EU‑Recht auch für die Westsahara gelten sollen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024 erklärte die Ratsbeschlüsse zu den Landwirtschafts‑ und Fischereiabkommen von 2019 für nichtig, soweit sie auf die Westsahara Anwendung fanden.
Die Fraktion verlangt vom Bund eine Stellungnahme zum neu verhandelten EU‑Abkommen mit Marokko sowie zum genannten EuGH‑Urteil. Sie betont, dass die rechtliche Bewertung der Abkommen im Lichte der UN‑Resolutionen erfolgen muss.
Forderungen der Fraktion
Die Bundesregierung soll prüfen, ob die bestehenden Abkommen mit Marokko den völkerrechtlichen Vorgaben entsprechen und welche Konsequenzen sich daraus für die Westsahara ergeben. Darüber hinaus wird um eine klare Positionierung zu den Rechten des sahrauischen Volkes in zukünftigen EU‑Verhandlungen gebeten.
Ein offizielles Statement des Auswärtigen Amts liegt bislang nicht vor; die Anfrage bleibt damit unbeantwortet.
Die Fraktion plant, die weitere Entwicklung zu beobachten und bei Bedarf zusätzliche parlamentarische Initiativen zu starten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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