Deutschland: Anfrage der Fraktion Die Linke zur Nutzung des Deutschlandtickets

Die Fraktion Die Linke hat am 16. Februar 2026 beim Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Bundesregierung um umfassende Informationen zur Nutzung des Deutschlandtickets bittet. Kernpunkt der Anfrage ist die fehlende Transparenz über die Verteilung von Verkäufen, Nutzungsformen und Kündigungen nach den jüngsten Preisänderungen.

Unvollständige Verkaufsdaten

Nach Angaben der Fraktion lassen die veröffentlichten Verkaufszahlen keine Rückschlüsse darauf zu, wie sich die Nutzung und die Kündigungen des Deutschlandtickets auf die einzelnen Bundesländer verteilen. Ebenso fehlen offizielle Statistiken, die den Anteil von Chipkarten im Vergleich zu Smartphone‑Nutzungen ausweisen.

Konkrete Anfragen der Fraktion

Die Abgeordneten fordern detaillierte Zahlen darüber, wie viele Deutschlandtickets seit dem 1. Mai 2023 pro Bundesland verkauft wurden. Zusätzlich soll die Aufschlüsselung zwischen Chipkarten‑ und Smartphone‑Nutzung bereitgestellt werden. Weiterhin wird erfragt, wie viele Abonnements nach den Preissteigerungen auf 58 Euro (seit 1. Januar 2025) und auf 63 Euro (seit 1. Januar 2026) gekündigt wurden.

Hintergrund zum Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wurde im Mai 2023 als bundesweite, preisgünstige Mobilitätslösung eingeführt. Anfang 2025 wurde der Preis von 49 Euro auf 58 Euro angehoben, gefolgt von einer weiteren Erhöhung auf 63 Euro zu Beginn des Jahres 2026. Diese Preisentwicklungen haben potenziell Auswirkungen auf die Nutzerzahlen und Kündigungsraten.

Bedeutung der Daten für die Politik

Nach Ansicht der Fraktion sind präzise Statistiken notwendig, um die Wirksamkeit des Deutschlandtickets zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Ohne klare Zahlen könne die Bundesregierung die Auswirkungen der Preisänderungen auf die Mobilitätsnachfrage nicht nachvollziehen.

Weiteres Vorgehen

Der Pressesprecher des Bundestages hat die Kleine Anfrage registriert und wird die Bundesregierung um eine schriftliche Antwort innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bitten. Die erhaltenen Daten sollen anschließend im parlamentarischen Diskurs weiterverwendet werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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