Kernthema des Antrags
Ein Gesetzentwurf im Bundestag sieht vor, die Möglichkeit der Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr sowie das Blockmodell beizubehalten. Der Antrag wurde von der Fraktion Die Linke eingebracht (Dokument 21/8390) und richtet sich gegen aktuelle Vorschläge der Bundesregierung, die Altersgrenze auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell abzuschaffen.
Empfehlung der Alterssicherungskommission
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hatte im Sommer 2026 empfohlen, die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre zu verschieben und das Blockmodell zu eliminieren. Ziel sei, die Regelungen stärker an die reguläre Altersgrenze zu koppeln.
Kritik der Fraktion
Die Fraktion kritisiert, dass beide Vorschläge die Nutzung der Altersteilzeit erheblich einschränken würden. Laut ihrer Aussage entfallen etwa 80 % aller bisherigen Vereinbarungen auf das Blockmodell, das seit 2010 bereits einen Rückgang erfährt, wie ein Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt‑ und Berufsforschung (IAB) zeigt.
Statistische Entwicklung
Der IAB‑Bericht belegt, dass die Inanspruchnahme von Altersteilzeit seit 2010 kontinuierlich rückläufig ist. Trotzdem bleibt das Blockmodell ein zentrales Instrument, das von einem Großteil der Unternehmen bevorzugt wird.
Auswirkungen auf Betriebe
Nach Angaben der Fraktion steigt das Risiko betriebsbedingter Kündigungen, wenn das Blockmodell wegfallen würde. Erste Rückmeldungen aus der Automobil‑ und Zuliefererindustrie deuten darauf hin, dass Unternehmen die Altersteilzeit nutzen, um Stellen sozialverträglich abzubauen.
Weiteres Verfahren
Der Antrag wird nun im parlamentarischen Verfahren weiterbearbeitet. Das Dokument ist unter der Nummer 21/8390 im Bundestagsportal einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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