Eine Kleine Anfrage der Fraktion hat die Bundesregierung gebeten, Auskunft über bestehende und geplante Schutzmaßnahmen gegen erhöhte Radonwerte zu geben. Die Anfrage, die am 28.07.2026 eingereicht wurde, richtet sich an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Hintergrund zum Radon
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das aus dem Zerfall von Uran im Erdreich entsteht. Das Gas ist farblos, geruchlos und geschmacklos und kann durch Risse oder Fugen in Gebäude eindringen. In Innenräumen kann sich Radon anreichern und das Risiko für Lungenkrebs erhöhen.
Angefragte Schutzmaßnahmen
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung eine Auflistung aller Maßnahmen, die seit 2021 neu eingeführt, wesentlich geändert oder eingestellt wurden. Dazu zählen Vorgaben für Bau‑ und Sanierungsarbeiten, Messprogramme für Wohngebäude sowie Informationskampagnen für die Allgemeinbevölkerung.
Weiterhin soll geklärt werden, welche Institutionen neben dem Bundesministerium in die Umsetzung involviert sind und welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden.
Reaktion und weitere Schritte
Die Fraktion betont, dass ein wirksamer Radonschutz ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes sei und fordert eine zeitnahe Antwort, um mögliche Lücken im bestehenden Regelwerk zu schließen.
Nach den geltenden Fristen des Bundestages wird die Bundesregierung innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen. Die Ergebnisse der Anfrage sollen anschließend im Parlament diskutiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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