In der ersten Lesung am 25. September 2026 wurde ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche diskutiert. Der Entwurf sieht vor, dass der Staat monatlich zehn Euro pro Kind in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt, um bereits im Kindesalter Vermögen für das Rentenalter aufzubauen.
Kerngedanken des Gesetzentwurfs
Die Frühstartrente richtet sich an Personen im Alter von sechs bis 18 Jahren. Sie startet mit dem Geburtsjahrgang 2020 und wird künftig jährlich um die jeweils sechsjährigen Kinder erweitert. Für das Jahr 2027 sind Fördermittel in Höhe von 198 Millionen Euro vorgesehen, die bis 2030 auf 411 Millionen Euro ansteigen sollen. Die staatliche Zuwendung beträgt zehn Euro pro Monat und Kind; private Zuzahlungen können das Kapital auf bis zu 6.840 Euro pro Jahr erhöhen.
Stellungnahme des Finanzministers
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte die Bedeutung einer frühen privaten Altersvorsorge und bezeichnete das Vorhaben als „digitales Familiensparbuch“. Er rechnete, dass aus der reinen Staatsprämie bis zum Rentenalter ein Betrag von rund 53.000 Euro entstehen könne. Ergänzt man dies um monatliche Eltern- und Großelternzuzahlungen von 20 Euro, könne das Endkapital bei etwa 160.000 Euro liegen. Klingbeil kündigte zudem an, dass die Bundesregierung eine nationale Finanzbildungsstrategie entwickeln werde.
Reaktionen der Fraktionen
Die AfD kritisierte den Sockelbetrag von zehn Euro als unzureichend und forderte höhere staatliche Beiträge. Die CDU/CSU bezeichnete die Frühstartrente als „Meilenstein“, der langfristig Investitionen in Unternehmen fördern solle. Die Grünen sahen die Idee grundsätzlich positiv, bemängelten jedoch die Ausschließlichkeit für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren und die Höhe möglicher zusätzlicher Zuzahlungen. Die Linke kritisierte das Modell als „private Kundenakquise auf Staatskosten“ und forderte eine unabhängige Finanzbildung ohne Einfluss der Finanzindustrie. Die SPD bewertete den Entwurf als guten Schritt, um die private Altersvorsorge für alle jungen Menschen zu ermöglichen.
Parlamentarischer Ablauf
Nach der einstündigen Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linken zur Stärkung der Finanzbildung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss, der die weitere Beratung übernehmen wird.
Erwartete Wirkungen
Die Regierung argumentiert, dass die Frühstartrente langfristig soziale Ungleichheiten reduzieren könne, indem sie allen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge gewährt. Durch frühzeitige Erfahrungen am Kapitalmarkt soll zudem das Finanzverhalten über Jahrzehnte hinweg positiv geprägt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das angesparte Kapital bis zur Auszahlung im Alter von 65 Jahren steuerfrei bleibt und bei Nichtabschluss eines privaten Vertrags von der Bundesbank verwaltet wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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