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Gaskraftwerk Lubmin wird unentgeltlich an ukrainisches Unternehmen übertragen
AI GENERATED 06.07.2026 13:40 Umwelt, Energie und Ressourcen

Gaskraftwerk Lubmin wird unentgeltlich an ukrainisches Unternehmen übertragen

Entscheidung und ZeitpunktAm 21. Februar 2025 hat die Industriekraftwerk Greifswald GmbH die unentgeltliche Übertragung ihres Gaskraftwerks in Lubmin an einen Betreiber aus der Ukraine beschlossen. Der Beschluss wurde…

Entscheidung und Zeitpunkt

Am 21. Februar 2025 hat die Industriekraftwerk Greifswald GmbH die unentgeltliche Übertragung ihres Gaskraftwerks in Lubmin an einen Betreiber aus der Ukraine beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Gesellschafterstruktur

Die Industriekraftwerk Greifswald GmbH ist ein Joint Venture, an dem E.ON/E.ON Energy Projects GmbH mit 49 Prozent und Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) mit 51 Prozent beteiligt sind. SEFE befindet sich vollständig im Besitz des Bundes.

Vorgeschichte der Beschlüsse

Bereits am 25. Juni 2024 wurden von den Gesellschaftern einstimmige Beschlüsse zur Stilllegung der Anlage und zur Prüfung einer möglichen Übertragung an ukrainische Unternehmen gefasst. Die Stilllegung war zuvor aufgrund fehlender Nutzungsmöglichkeiten beschlossen worden.

Rolle des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Securing Energy for Europe Holding GmbH (SEEHG) hat am 21. Februar 2025, basierend auf einer Vorlage vom 14. Februar 2025, die endgültige Entscheidung zur unentgeltlichen Übertragung der Anlage an ukrainische Unternehmen ebenfalls einstimmig getroffen.

Umsetzung und Optionen

Die beiden Geschäftsführer des Unternehmens, vertreten durch SEFE und E.ON, wurden beauftragt, den Rückbau zu organisieren. Alternativ könne die Anlage durch Spende an die Ukraine oder durch Teilverkauf übergeben werden.

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung bestätigte in ihrer Antwort (Dokument 21/6577) auf die Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Dokument 21/6108), dass die genannten Beschlüsse korrekt wiedergegeben wurden und dass für wesentliche Entscheidungen, wie die Stilllegung, eine Zustimmung von 75 Prozent erforderlich sei.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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