Im ersten Halbjahr 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt 216 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Zahl umfasst alle Verfahren, die im genannten Zeitraum eröffnet wurden.
Verfahren und Weiterleitung
Von den eingeleiteten Verfahren wurden 137 an die Staatsanwaltschaften der Länder übergeben. Diese Weiterleitung erfolgt gemäß den Zuständigkeitsregeln, wonach bestimmte Fälle an die jeweiligen Landesbehörden delegiert werden.
Ausgeschlossene Verfahren
Die Angabe schließt verdeckt geführte Ermittlungsverfahren aus. Die Bundesregierung gibt an, zu diesen verdeckten Verfahren keine Informationen bereitzustellen.
Fehlende Aufschlüsselung nach Tatvorwürfen
Eine Aufschlüsselung nach der Zahl der Tatvorwürfe ist nicht möglich, weil diese Daten in den elektronischen Registern des Generalbundesanwalts nicht erfasst werden. Die Fraktion hatte eine entsprechende Aufstellung verlangt, jedoch konnte sie nicht geliefert werden.
Hintergrund der Anfrage
Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung (Dokument 21/7481) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Dokument 21/7270). Die Anfrage richtete sich an das Bundesjustizministerium, um Transparenz über die Tätigkeit des Generalbundesanwalts zu erhalten.
Weitere Informationen
Weitere Details zu den einzelnen Verfahren oder zu den nicht veröffentlichten verdeckten Ermittlungen werden von der Bundesregierung nicht bereitgestellt. Interessierte können die genannten Dokumente über die offizielle Bundestagswebsite einsehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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