Ermittlungen seit 1991
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat seit dem Jahr 1991 insgesamt 130 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien stehen. In jedem Verfahren lautete der Tatvorwurf Völkermord oder Beihilfe zum Völkermord.
Einstellung von Verfahren
Nach Angaben der Bundesregierung wurden 99 der eingeleiteten Verfahren nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Gründe für die Einstellung werden nicht detailliert veröffentlicht.
Verfahren gegen deutsche Staatsangehörige
Ein einziges der Verfahren richtete sich gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erfassung der Staatsangehörigkeit bis zum Jahr 2000 nicht flächendeckend erfolgte, wodurch eine vollständige Auswertung zusätzlichen Aufwand erfordern würde.
Datenlage und Auswertungsprobleme
Die Angaben beruhen auf den elektronisch geführten Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts. Verdeckte Ermittlungsverfahren sind darin nicht berücksichtigt, und die Bundesregierung gibt zu diesen Verfahren in eingestufter Form keine Auskunft.
Zuständigkeit der Länder
Für Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, macht die Bundesregierung ebenfalls keine Angaben. Dies betrifft insbesondere solche Verfahren, die nicht vom Generalbundesanwalt, sondern von den Landesbehörden verfolgt werden.
Antwort der Bundesregierung
Die Informationen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Bundesregierung betont, dass eine händische Sichtung der Akten, um alle deutschen Staatsangehörigen zu erfassen, einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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