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Gesetz stärkt Schutz von Mietern und regelt Indexmiete, Kurzzeitvermietungen und Schonfrist
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AI GENERATED 29.04.2026 • 15:06 Recht, Staat und Institutionen

Gesetz stärkt Schutz von Mietern und regelt Indexmiete, Kurzzeitvermietungen und Schonfrist

Deutschland: Gesetz stärkt Schutz von Mietern

Ein neues Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes wurde vom Kabinett beschlossen. Es begrenzt die jährlichen Indexsteigerungen, schafft klare Regeln für Kurzzeitvermietungen und möblierte Wohnungen und erweitert die Schonfrist bei Mietrückständen.

Begrenzung der Indexmiete

Die Indexmiete wird künftig nur noch zur Hälfte berücksichtigt, wenn die jährliche Preissteigerung des Lebenshaltungskostenindexes drei Prozent übersteigt. Damit wird die bisherige Praxis, bei jeder Indexanpassung die volle Erhöhung weiterzugeben, eingeschränkt.

Regelungen fĂĽr Kurzzeitvermietungen

Für befristete Mietverhältnisse wird erstmals eine maximale Dauer festgelegt, die von der Mietpreisbremse ausgenommen ist. Diese zeitliche Obergrenze soll mehr Transparenz schaffen und den Mietern mehr Sicherheit bieten.

Vermietung möblierter Wohnungen

Der Zuschlag für Möbel muss künftig gesondert ausgewiesen werden und darf höchstens zehn Prozent der Nettokaltmiete betragen. Der Betrag soll sich am Zeitwert der Einrichtung orientieren, um überhöhte Aufschläge zu verhindern.

Ausweitung der Schonfristregelung

Die Schonfrist bei Mietrückständen wird erweitert: Wenn ein Mieter nach einer Kündigung die ausstehenden Beträge nachzahlt, kann die Kündigung einmalig zurückgenommen werden. Diese Maßnahme soll Mietern in finanziellen Engpässen mehr Handlungsspielraum geben.

Hintergrund und Zielsetzung

Der Gesetzesentwurf setzt einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und reagiert auf die wachsende Schwierigkeit, in Ballungsräumen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Durch die Kombination mehrerer Maßnahmen soll der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse klarer werden und der soziale Wohnungsmarkt gestärkt werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

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