Die Bundesregierung plant, den automatischen Austausch von Steuerinformationen über Einkünfte aus digitalen Plattformen auf Drittstaaten auszudehnen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf hib 593/2026 soll die bereits bestehende Zusammenarbeit innerhalb der EU erweitern.
Ziel des Gesetzentwurfs
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Erweiterung des Informationsaustauschs die Steuerehrlichkeit fördern und Lücken im internationalen Steuerrecht schließen. Durch die regelmäßige Erhebung und Übermittlung relevanter Daten sollen mögliche Steuervermeidungsszenarien schneller erkannt werden.
Mehrseitige Vereinbarung von 2021
Der Entwurf beruht auf der mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021, in der sich die teilnehmenden Behörden verpflichten, Informationen über digitale Einkünfte zu sammeln und automatisch an andere Vertragsstaaten zu übermitteln. Diese Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die geplante Ausweitung.
Geplanter Informationsaustausch
Im Rahmen der neuen Regelung sollen die Vertragsparteien künftig nicht nur innerhalb der EU, sondern auch mit ausgewählten Drittstaaten Daten zu Einkünften aus Online-Plattformen austauschen. Die Übermittlung erfolgt automatisiert und regelmäßig, um aktuelle Entwicklungen zeitnah zu berücksichtigen.
Bisheriger EU-Austausch
Derzeit werden Informationen über digitale Plattformen bereits zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Diese Praxis hat laut Bundesregierung zu einer verbesserten Transparenz und höheren Steuereinnahmen geführt, was als Vorbild für die geplante Erweiterung dient.
Erwartete Auswirkungen
Experten erwarten, dass die erweiterte Zusammenarbeit die Möglichkeiten von Unternehmen, Steuerpflichten zu umgehen, weiter einschränkt. Gleichzeitig soll die Maßnahme die internationalen Beziehungen im Steuerbereich stärken, indem sie einheitliche Standards etabliert.
Weiteres Vorgehen
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Nach erfolgreicher Verabschiedung ist mit einer Umsetzung in den kommenden Monaten zu rechnen, wobei die beteiligten Behörden die technischen Voraussetzungen für den automatisierten Datenaustausch bereitstellen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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