Deutschland: Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung von Opfern schwerer Gewalt‑ und Sexualstraftaten beschlossen
Verabschiedung im Parlament
Am Donnerstag, den 15. Oktober 2026, hat der Gesetzgeber den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern schwerer Gewalt‑ und Sexualstraftaten in unveränderter Form angenommen. CDU/CSU, SPD und Die Linke stimmten dafür, die AfD dagegen, während Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf überarbeitet insbesondere § 406g der Strafprozessordnung sowie das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Ziel ist es, das Angebot an nicht‑rechtlicher Begleitung für Opfer flächendeckend zu sichern und die Inanspruchnahme zu erleichtern.
Erweiterung bestehender Ansprüche
Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch Sexual‑ oder schwere Gewalttaten verletzt wurden, Anspruch auf professionelle Begleitung im gesamten Strafverfahren. Der neue Gesetzentwurf erweitert diesen Anspruch auf Opfer häuslicher Gewalt, die bislang keinen Anspruch hatten.
Parlamentarische Diskussionen
In zweiter Beratung wurde ein Änderungsantrag der Grünen abgelehnt; CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Zusätzlich wurde eine Entschließung verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, die Länder zu ihren Erfahrungen mit den neuen Regelungen zu befragen.
Finanzielle Bewertung
Der Haushaltsausschuss legte einen Bericht nach § 96 der Geschäftsordnung vor, der die Finanzierbarkeit des Vorhabens prüft und die notwendigen Mittel für die flächendeckende Umsetzung darlegt.
Ausblick und Evaluation
Zwei Jahre nach Inkrafttreten sollen die Länder berichten, ob die Schwelle im neuen § 397 Abs. 3 Nr. 3a der Strafprozessordnung angepasst werden muss, um das Risiko sekundärer Viktimisierung zu reduzieren. Die Ergebnisse fließen in die weitere Gesetzesentwicklung ein.
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