Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung neuer Gaskraftwerke vorgelegt, der am kommenden Donnerstag in erster Lesung im Bundestag diskutiert werden soll. Ziel des Entwurfs ist es, mögliche Versorgungslücken im deutschen Stromnetz zu schließen.
Hintergrund und Zielsetzung
Im Zuge des geplanten schrittweisen Kohleausstiegs sollen die geplanten Gaskraftwerke die Versorgungssicherheit gewährleisten und als Backup in Zeiten geringer Solar- und Winderzeugung, sogenannten „Dunkelflauten“, einspringen.
Ausschreibungen und Kapazitätsvolumen
Der Gesetzentwurf sieht vor, bis zum Zieljahr 2031 den gesamten Bedarf an gesicherter Leistung über Ausschreibungen zu decken. Bereits im September und Dezember 2026 sollen zwei Runden jeweils 4,5 Gigawatt ausschreiben – insgesamt neun Gigawatt, was etwa zwanzig neuen Gaskraftwerken entspricht. Eine weitere Auktion für zwei Gigawatt ist für Mai 2027 geplant.
Technische Vorgaben
Die zu bauenden Anlagen müssen über einen Zeitraum von 15 Jahren verfügbar gehalten werden, zwingend wasserstoffbereit sein und ab dem Jahr 2045 vollständig klimaneutral betrieben werden.
Finanzierung
Ab dem Jahr 2031 wird eine neue Umlage auf Stromkunden erhoben, um die Förderkosten für den Bau der Kraftwerke zu finanzieren. Zu den förderfähigen Kosten zählen unter anderem Vergütungszahlungen an bezuschlagte Bieter. Der Gesetzentwurf betont, dass die Abschätzung der Förderkosten mit hoher Unsicherheit behaftet sei.
Regionale Priorität – Südbonus
Ein sogenannter Südbonus soll sicherstellen, dass bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Langzeitkapazitäten in den südlichen Bundesländern Baden‑Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein‑Westfalen, Rheinland‑Pfalz und Saarland vorrangig bezuschlagt werden.
Legislative Schritte
Der Gesetzentwurf mit der Kennzeichnung hib 455/2026 wird nun im Bundestag behandelt. Nach der ersten Lesung folgen weitere Beratungen und mögliche Abstimmungen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Erwartete Auswirkungen
Durch die geplanten Gaskraftwerke soll die Stromversorgung langfristig stabilisiert und die Integration erneuerbarer Energien unterstĂĽtzt werden. Die MaĂźnahmen bilden damit einen Baustein der deutschen Energiepolitik im Kontext des Klimaschutzes.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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