Der Deutsche Bundestag hat am 19. August 2026 einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schienenpersonenfernverkehr erhalten. Der Entwurf soll den Gewährleistungsauftrag des Bundes nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes konkretisieren und ein flächendeckendes Mindestangebot im Fernverkehr sicherstellen.
Rechtlicher Rahmen
Der Gesetzentwurf (21/7626) bezieht sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sieht vor, dass nicht wirtschaftlich tragbare Strecken durch ein gesenktes Trassenentgelt unterstützt werden. Gleichzeitig sollen verbleibende Verbindungen nach einer Markterkundung als gemeinwirtschaftliche Leistungen vergeben werden.
Aufgabenträger und Struktur
Nach den Vorstellungen der Grünen soll ein bundesweiter Aufgabenträger in Form einer bundeseigenen GmbH eingerichtet werden. Diese Gesellschaft soll hoheitliche Aufgaben übernehmen, dem Bundesrecht unterliegen und im Benehmen mit den Ländern einen Fernverkehrsplan nach den Etappen des Deutschlandtakts erstellen.
Finanzierung und Marktmechanismen
Der Aufgabenträger soll eigenwirtschaftlich arbeiten, wobei für nicht rentable Abschnitte das Trassenentgelt reduziert wird. Die Vergabe von Leistungen erfolgt nach den Vorgaben der genannten Verordnung, die bislang nur für den Nahverkehr Anwendung fand.
Gesetzesänderungen
Der Entwurf sieht drei zentrale Änderungen vor: Artikel 2 verankert im Eisenbahnregulierungsgesetz eine Definition des Deutschlandtakts; Artikel 3 bestimmt im Allgemeinen Eisenbahngesetz den bundesweiten Aufgabenträger als zuständige Behörde für Fernverkehrsvergaben; Artikel 4 regelt das Inkrafttreten, wobei die Vorschriften zum Fernverkehrsplan zwölf Monate nach Verkündung wirksam werden.
Umsetzungszeitplan
Die Regelungen zum Fernverkehrsplan sollen demnach ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft treten, wodurch ein zeitlicher Rahmen für die Erstellung und Umsetzung des ersten Plans geschaffen wird.
Politischer Kontext
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont, dass das Angebot neben verkehrlichen Aspekten auch soziale, umweltpolitische und landesplanerische Faktoren berücksichtige. Damit soll ein ausgewogenes Mobilitätsangebot im Fernverkehr gewährleistet werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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