Deutschland: Gesetzentwurf der Linken zur Aussetzung der Diätenanpassung im Bundestag
Im Deutschen Bundestag wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die für das Jahr 2026 geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung aussetzen soll.
Hintergrund der geplanten Diätenanpassung
Die Abgeordnetenentschädigung sollte zum 1. Juli 2026 um 4,2 Prozent steigen. Das Anpassungsverfahren beruht auf Paragraph 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes und richtet sich nach der Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt bis zum 31. März an die Bundestagspräsidentin übermittelt.
Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf (hib 347/2026) vorgelegt, der das Anpassungsverfahren nach dem genannten Paragraphen für einen bestimmten Zeitraum aussetzt. Der Entwurf bezieht sich auf die Regelung des Abgeordnetengesetzes (21/5588).
Begründung der Fraktion
Die Fraktion führt die angespannte Haushaltslage des Bundes sowie die allgemeine soziale und wirtschaftliche Situation an. Insbesondere wird ein zu erwartender Kaufkraftverlust für große Teile der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Iran‑Krieg genannt, weshalb die Diätenanpassung nicht durchgeführt werden solle.
Verfahren zur Indexierung
Nach dem Abgeordnetengesetz informiert die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes die Bundestagspräsidentin bis zum 31. März über die vorzunehmende Indexierung. Auf Basis dieser Information erfolgt die jährliche Anpassung zum 1. Juli, sofern der Bundestag nicht von der gesetzlichen Vorgabe abweicht.
Mögliche Auswirkungen
Eine Aussetzung der Diätenanpassung würde die Ausgaben des Bundes für die Abgeordnetenentschädigung reduzieren und könnte dem Haushalt kurzfristig zugutekommen. Gleichzeitig bliebe die reale Kaufkraft der Abgeordneten im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung unverändert.
Ausblick und weitere Schritte
Der Bundestag kann jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Verfahren für einen festgelegten Zeitraum aussetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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