Der Deutsche Bundestag prüft einen Gesetzentwurf, der die Modernisierung des Gas‑ und Wasserstoffleitungsnetzes zum Ziel hat und damit die Umsetzung des Europäischen Gas‑ und Wasserstoff‑Binnenmarktpakets sicherstellen soll.
Umsetzung des EU‑Binnenmarktpakets
Der Entwurf mit der Kennzeichnung 21/5440 überträgt die Richtlinie (EU) 2024/1788 und die Verordnung (EU) 2024/1789 in nationales Recht. Damit soll das Binnenmarktpaket, das einheitliche Rahmenbedingungen für den Transport von Gas und Wasserstoff vorsieht, in Deutschland wirksam werden.
Regulierung des Netzzugangs
Nach dem Gesetzentwurf erhalten Wasserstoffleitungen künftig einen regulierten Netzzugang analog zum Gassektor. Betreiber müssen demnach Anschluss‑ und Durchleitungsrechte gewähren. Gleichzeitig müssen Gas‑ und Wasserstofflieferanten Herkunftsnachweise vorlegen, um zu belegen, ob die gelieferten Gase erneuerbar, kohlenstoffarm oder fossile Herkunft haben.
Verpflichtungen fĂĽr Betreiber und Lieferanten
Betreiber sollen bestehende Leitungen weiter nutzen oder auf Wasserstoff umrüsten können, ohne dass ein Rückbau zwingend vorgeschrieben ist. Ein Rückbau ist nur dann vorgesehen, wenn die Nutzung dauerhaft entfällt und keine alternative Verwendung möglich ist. Lieferanten müssen künftig detaillierte Angaben zum Energieträgermix machen.
Planung und Verantwortung der Kommunen
Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen. Diese sollen gemeinsam von Netzbetreibern, Kommunen und Landesbehörden erarbeitet und von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft sowie genehmigt werden. Ziel ist eine stärkere Verzahnung der Netzplanung mit der kommunalen Wärmeplanung.
Parlamentarische Verfahrensschritte
Der Bundestag plant, den Gesetzentwurf am kommenden Donnerstag in erster Lesung zu debattieren. Damit wird ein wichtiger Schritt zur gesetzlichen Verankerung der geplanten ModernisierungsmaĂźnahmen eingeleitet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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