Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Agrarrechts an die neue EU-Verordnung 2025/2649 vorgelegt. Ziel sei, den bürokratischen Aufwand für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zu reduzieren und den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern.
Hintergrund und Zielsetzung
Die EU-Verordnung 2025/2649 ändert das GAP‑Basisrecht, das die Rahmenbedingungen für die ökologische Landwirtschaft definiert. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die nationalen Regelungen an diese Vorgaben angleichen und gleichzeitig Verwaltungsvereinfachungen für Öko‑Betriebe und kleinere Unternehmen schaffen.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, dass ökologisch oder biologisch wirtschaftende Betriebe, die vollständig zertifiziert sind oder sich in der Umstellung befinden, automatisch die Anforderungen bestimmter Bewirtschaftungsauflagen erfüllen. Zudem entfällt die Pflicht, Ersatzflächen für Dauergrünland anzulegen, wenn Moorflächen in Paludikultur umgewandelt werden.
Auswirkungen auf kleine Betriebe
Für Betriebe mit bis zu 30 Hektar landwirtschaftlicher Fläche dürfen keine Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der GLÖZ‑Standard 7 durchgeführt werden. Ebenso sollen keine Verwaltungssanktionen wegen Verstößen gegen diese Auflage verhängt werden. Diese Regelungen sollen die Belastung kleiner Landwirte verringern.
Regelungen zum Informationsaustausch
Behörden erhalten die Möglichkeit, bei Auftreten von Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen Befreiungen von den Bewirtschaftungsverpflichtungen zu gewähren. Gleichzeitig dürfen relevante Informationen, die im Rahmen von Kontrollen erhoben werden, an andere Fachbehörden weitergegeben werden, um den Informationsfluss zu verbessern.
Reaktionen und weitere Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Laut Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft soll das Gesetz nach erfolgreicher Abstimmung in Kraft treten, um die angekündigten Entlastungen zeitnah umzusetzen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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