Germany: Gesetzentwurf zur Aufstiegsfortbildung erhöht Förderbeträge und senkt Teilnahmekosten
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurde am 14. Oktober 2026 im Bundestag zur ersten Lesung angesetzt. Die Lesung ist mit einer Sitzungsdauer von 30 Minuten vorgesehen, bevor der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet wird.
Zielsetzung des Vorhabens
Die Regierung will die höherqualifizierende Berufsbildung stärken, um die Gewinnung von Fachkräften zu unterstützen. Durch die geplanten Änderungen soll die Attraktivität von Fortbildungsmaßnahmen erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden.
Finanzielle Entlastungen für Teilnehmer
Der Entwurf sieht vor, die Kosten für die Teilnahme an geförderten Fortbildungsmaßnahmen weiter zu senken. Arbeitgeberzuschüsse, die sie ihren Mitarbeitern gewähren, sollen künftig nicht mehr auf den Maßnahmebeitrag angerechnet werden, wodurch die finanzielle Belastung der Teilnehmer reduziert wird.
Erhöhung der Förderhöchstbeträge
Der maximale Gesamtbetrag für Lehrgangs‑ und Prüfungsgebühren soll von 15.000 Euro auf 18.000 Euro steigen. Für die Erstellung des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten ist eine Erhöhung von 2.000 Euro auf 4.000 Euro vorgesehen. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind angehoben.
Besondere Zielgruppen
Alleinerziehende mit Betreuungspflichten erhalten verbesserte Unterstützung sowohl in Vollzeit‑ als auch in Teilzeitmaßnahmen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Vorbereitungen auf Abschlüsse, die auf hochschulrechtlichen Regelungen beruhen, nicht als berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG förderfähig sind.
Weiteres Verfahren
Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugewiesen, der die weitere Beratung übernimmt. Der Ausschuss soll im Anschluss an die Beratungen Empfehlungen für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes aussprechen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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