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Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Nutzhanfanbaus im Bundestag diskutiert
AI GENERATED 14.10.2026 19:35 Politik und Gesellschaft

Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Nutzhanfanbaus im Bundestag diskutiert

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes wurde am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und…

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes wurde am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat behandelt. Ziel ist es, den Anbau von Nutzhanf rechtlich zu sichern und die Rahmenbedingungen für Landwirte zu vereinfachen.

Ziele des Gesetzentwurfs

Der Entwurf sieht die Streichung der sogenannten Missbrauchsklausel vor, die derzeit die Klassifizierung einer Hanfpflanze an den Ausschluss von Rauschzwecken bindet. Weiterhin soll der THC‑Grenzwert von 0,3 % auf 1 % angehoben und der Indoor‑Anbau von Nutzhanf erlaubt werden, um neue Wirtschaftszweige zu ermöglichen.

Kritik an der Missbrauchsklausel

Fachleute betonen, dass die Missbrauchsklausel die Strafbarkeit des Umgangs mit einem zulässigen Rohstoff von einer unterstellten Zweckentfremdung abhängig mache. Der Sachverständige Felix Drewes bezeichnete die Streichung als sachgerecht und überfällig, weil bislang keine Belege für einen Missbrauch zu Rauschzwecken vorliegen.

Bewertung durch Fachleute

Mehrere Experten, darunter ein Professor für Pflanzenbau an der Universität Hohenheim, unterstützen den Entwurf und verweisen auf das Risiko, dass bei dem bisherigen Grenzwert unverschuldete Überschreitungen auftreten können. Der Experte kritisierte zudem, dass die EU‑Fördergrenze weiterhin bei 0,3 % liege und ein gemeinsames Konzept für Höchstgehalte in Lebensmitteln nötig sei.

Auswirkungen auf Landwirtschaft und Wettbewerb

Vertreter des Deutschen Bauernverbands begrüßten die geplante Rechtsklarheit und sahen in der Anhebung des THC‑Grenzwerts einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirte innerhalb Europas. Durch die geplante Regelung erwarte man mehr Planungssicherheit und weniger strafrechtliche Risiken.

Bedenken hinsichtlich Verbraucher‑ und Tierschutz

Zwei Wissenschaftler des Bundesinstituts für Risikobewertung warnten vor möglichen Gefahren für Tiere und Verbraucher. Sie wiesen darauf hin, dass bei Futtermitteln ein hoher THC‑Gehalt schnell die toxikologischen Referenzwerte überschreiten könne und dass das aktuelle Lebensmittelrecht keine ausreichenden Schutzmechanismen für hanfhaltige Produkte biete.

Weiteres Vorgehen und Fazit

Die Anhörung verdeutlichte ein breites Meinungsfeld: Während Befürworter den Entwurf als notwendigen Schritt zur Stärkung des Nutzhanfanbaus sehen, fordern Kritiker klare Regelungen im Lebensmittel‑ und Futtermittelrecht, bevor die Änderungen umgesetzt werden. Das Ergebnis der Diskussion wird nun im weiteren Gesetzgebungsprozess des Bundestages berücksichtigt.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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