Deutschland: Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensstatistik stößt auf gemischte Reaktionen
Am 14. Oktober 2026 diskutierte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Unternehmensstatistik. Der Entwurf fand sowohl grundsätzliche Zustimmung als auch erhebliche Kritik seitens verschiedener Fachleute und Verbandsvertreter.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die amtliche Unternehmensstatistik zu vereinfachen, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die Datenbasis für wirtschaftspolitische Entscheidungen zu erhalten. Dabei sollen bestimmte Erhebungen gestrichen und das Prinzip der einmaligen Eingabe (Once‑Only‑Prinzip) stärker berücksichtigt werden.
Kritik von Wirtschaftsexperten
Professor Rüdiger Bachmann, Professor für Volkswirtschaft an der University of Michigan, warnte vor der geplanten Streichung der Erfassung von Auftragsbeständen. Er betonte, dass diese Daten ein wichtiger Frühindikator für Konjunkturentwicklungen seien und der Erhebungsaufwand relativ gering sei. Professor Martin Gornig, Forschungsdirektor für Industriepolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), unterstützte die Grundidee einer Neuaufstellung, kritisierte jedoch die starke Orientierung am Datenbedarf der EU und forderte eine stärker an den nationalen Bedürfnissen ausgerichtete Datenerhebung.
Stellungnahmen von Verbänden
Elvira Iannone, Politischer Geschäftsführer des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e. V., verwies darauf, dass ohne eine solide Datengrundlage für Selbstständige und Kleinstunternehmen die Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung unvollständig bleibe. Sie forderte eine Legaldefinition selbstständiger Erwerbstätigkeit und die Nutzung der Wirtschafts‑ID für das Once‑Only‑Prinzip. Solveigh Jäger, Senior Referentin Volkswirtschaft beim Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., betonte gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass nationale Bedarfe, insbesondere im Bereich Auftragsbestand, im Gesetzentwurf stärker berücksichtigt werden müssten.
Bedeutung der Auftragsbestände für die Bauwirtschaft
Tim‑Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e. V., unterstrich, dass die Auftragsbestände für die Steuerung der Bauwirtschaft und der Infrastrukturpolitik unverzichtbar seien. Er warnte, dass umfassende Streichungen die Datenbasis gefährden könnten, die für Förderprogramme, Investitionsplanungen und die Bewertung politischer Maßnahmen notwendig ist.
Ausblick
Die Diskussion verdeutlicht, dass einerseits die Reduzierung bürokratischer Belastungen begrüßt wird, andererseits zentrale Daten wie die Auftragsbestände als essenziell für wirtschafts‑ und politikrelevante Analysen gelten. Weitere Änderungen am Gesetzentwurf werden voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren erarbeitet, bevor ein endgültiger Beschluss gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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