Einleitung
Ein Gesetzentwurf, der am 17. Juli 2026 im Deutschen Bundestag eingereicht wurde, soll nahen Angehörigen von Opfern tödlicher Straftaten Anspruch auf Entschädigungsleistungen gewähren.
Hintergrund
Die Fraktion der Grünen hat den Entwurf (21/6949) eingebracht, um bestehende Lücken im Zivil- und Strafrecht zu schließen, die häufig zu unzureichender finanzieller Unterstützung für Hinterbliebene führen.
Neuerungen im BĂĽrgerlichen Gesetzbuch
Vorgeschlagen wird eine Klarstellung des § 844 Abs. 2 BGB, die den Verursacher verpflichtet, jedem Hinterbliebenen, der zum Zeitpunkt der Verletzung in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten stand, den Verdienstausfall im ersten Jahr sowie Therapie‑ und Umzugskosten zu ersetzen.
Änderungen im Strafgesetzbuch
Zusätzlich soll § 315 StGB um einen Absatz erweitert werden, der eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorsieht, wenn der Täter in der Absicht handelt, einen Unglücksfall herbeizuführen, eine weitere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder wenn durch die Tat der Tod bzw. eine schwere Gesundheitsschädigung verursacht wird.
Verfahren im Parlament
Der Gesetzentwurf wird nun im regulären Gesetzgebungsprozess des Bundestages geprüft, wobei Ausschüsse und ggf. weitere Fraktionen Stellungnahmen abgeben können.
Erwartete Auswirkungen
Nach Angaben der einbringenden Fraktion soll die Regelung die finanzielle Situation von Hinterbliebenen deutlich verbessern und zugleich einen zusätzlichen strafrechtlichen Anreiz schaffen, vorsätzliches Handeln zu unterbinden.
Ausblick
Die weitere Diskussion und mögliche Abstimmungen werden in den kommenden Sitzungswochen des Bundestages stattfinden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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