Deutschland: Gesetzentwurf zur Verhinderung von Missbrauch bei Vorsorgevollmachten
Ein Gesetzentwurf soll den Missbrauch von Vorsorgevollmachten erschweren, fordert die AfD‑Fraktion im Deutschen Bundestag. Der Antrag sieht vor, dass bei bestimmten Risikoindikatoren eine notarielle Beurkundung Pflicht wird und die Vollmacht zwingend im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden muss.
Geplante Maßnahmen
Nach Angaben der Fraktion soll die notarielle Beurkundung insbesondere dann verlangt werden, wenn Anzeichen für mögliche Fehlinterpretationen der Vollmacht vorliegen. Zusätzlich soll die Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister für alle neu erteilten Vollmachten verbindlich werden, um Transparenz für Behörden und betroffene Personen zu schaffen.
Rechtliche Konsequenzen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Strafantragsrechte von Erben und Betreuern zu erweitern. In besonders schweren Fällen von Unterschlagung und Betrug soll ein höheres Strafmaß vorgesehen werden, um Abschreckung zu erhöhen.
Weiterhin soll die Hinterlegung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister als verpflichtende Bestimmung festgeschrieben werden, sodass die Information jederzeit abrufbar ist.
Weiteres Verfahren
Die AfD‑Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zeitnah zu erarbeiten und dem Parlament zur Beratung vorzulegen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren sei nach den üblichen parlamentarischen Abläufen zu durchlaufen.
Die Initiative richtet sich nach dem Ziel, Bürger vor finanzieller Ausbeutung zu schützen und die Rechtssicherheit im Umgang mit Vorsorgevollmachten zu erhöhen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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