Umsetzung von EU-Vorgaben im Wettbewerbsrecht

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beraten. Das Vorhaben soll Vorgaben der EU-Richtlinien umsetzen, um Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken zu schützen.

Neue Regeln für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Künftig sollen allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen werden kann. Nachhaltigkeitssiegel sollen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein.

Verbot von manipulativen Online-Praktiken

Ein Verbot soll eingeführt werden, Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz durch besondere Gestaltung von Online-Schnittstellen in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

Kritik an den Gesetzesänderungen

Der Nationale Normenkontrollrat weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie eine erhebliche zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft verursachen werde. Der Bundesrat fordert eine praxisnähere Ausgestaltung der Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen des Bundesrates, sieht jedoch europarechtliche Hürden für eine Verlängerung der Fristen. Sie betont, dass nationale Gerichte bereits die Möglichkeit hätten, angemessene Aufbrauch- und Umstellungsfristen zu gewähren, wenn diese für Unternehmen unbillige Härten verursachen.

Bürokratiekosten

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem einmaligen Aufwand von rund 355 Millionen Euro sowie jährlichen Bürokratiekosten von rund 52 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden ist. Die Bundesregierung betont, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden reduziert habe.

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