Am Donnerstag, den 23. April 2026, hat die Regierung erstmals den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Parlament zur Debatte gestellt. Nach einer halbstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend ist.
Erste Lesung und Weiterleitung
Der Gesetzentwurf wurde im Plenum vorgestellt und anschlieĂźend an die AusschĂĽsse weitergeleitet, um detaillierte fachliche PrĂĽfungen vorzunehmen. Der Ausschuss fĂĽr Wirtschaft und Energie ĂĽbernimmt dabei die Koordination der weiteren Beratungen.
Ziele der Reform
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Reform die EU‑konforme Modernisierung von Gas‑ und Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland ermöglichen. Ziel ist es, einen regulierten Netzzugang für Wasserstoff analog zum Gassektor zu schaffen und damit Planungssicherheit für künftige Investitionen zu gewährleisten.
Regulierung des Netzzugangs
Die neue Regelung verpflichtet Betreiber, den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen sowohl für Gas als auch für Wasserstoff zu gewähren. Zusätzlich müssen Gas‑ und Wasserstofflieferanten Herkunftsnachweise erbringen, um den Anteil erneuerbarer, kohlenstoffarmer oder fossiler Gase transparent zu machen.
Planungs‑ und Genehmigungsprozesse
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung von Verteilernetzentwicklungsplänen, die gemeinsam von Netzbetreibern, Kommunen und Landesbehörden erarbeitet werden. Die Pläne müssen von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden, um eine stärkere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung zu erreichen.
Umgang mit bestehenden Leitungen
Der Entwurf sieht ausdrücklich keine generelle Rückbaupflicht vor. Stattdessen können bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden. Ein Rückbau ist nur zulässig, wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine alternative Verwendung möglich ist.
Weitere Regelungsbereiche
Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf Vorgaben zur Zertifizierung von Wasserstofftransportnetzen, zur Entflechtung im Wasserstoffbereich, zur Regulierung von Netzentgelten sowie zu den Aufgaben von Betreibern von Wasserstoffspeichern und -terminals. Die Regelungen sollen die Überwachung durch die Regulierungsbehörden stärken und klare Kennzeichnungsanforderungen für Versorgungsverträge festlegen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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