Deutschland: Gesetzesvorlage zur Neuordnung rechtsberatender Berufe diskutiert
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch, dem 22. April 2026, in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren für rechtsberatende Berufe vorgestellt. Der Entwurf (21/4298) umfasst fast 130 Seiten ohne Begründungsteil.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Ziel ist die Vereinheitlichung und Modernisierung von Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen, darunter die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Patentanwaltsordnung und das Steuerberatungsgesetz. Dafür sollen Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen vorgenommen werden.
Aufsicht über Inkassodienstleister
Ein Schwerpunkt der Anhörung war die stärkere Aufsicht über Inkassodienstleister. Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung begrüßten die Schließung von Schutzlücken, kritisierten jedoch die noch unzureichende Ausgestaltung.
Kritik an den Inkassoregelungen
Die Verbraucherzentrale forderte ein Umgehungsverbot, das Inkassodienstleister daran hindert, direkt mit Schuldnern in Kontakt zu treten, ähnlich wie bei Rechtsanwälten. Die Schuldnerberatung verlangte eine kostenbezogene Obergrenze für Inkassogebühren und ein Verbot, dass Konzerne mit eigener Inkassoabteilung Forderungen stellen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Koblenz kritisierte die fehlende Sachkunde im Erbrecht und hielt die Zulassungsvoraussetzungen für unzureichend.
Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien
Die geplanten Regelungen für die Abwicklung von Anwaltskanzleien und Steuerberatungsbüros stießen auf Ablehnung. Vertreter der Bundessteuerberaterkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer wiesen auf die Schwierigkeit hin, in Todesfällen geeignete Abwickler zu finden, und kritisierten die vorgesehene Haftungsbeschränkung.
Reaktionen der Kammern und weitere Diskussionen
Der Deutsche Anwaltverein begrüßte, dass nun klare gesetzliche Vorgaben für das Vorgehen der Kammern bei Pflichtverstößen existieren. Im Bereich der Vorstandswahlen forderte ein Rechtsprofessor die Abschaffung der vorgeschlagenen Mindestberufsdauer und Altershöchstgrenze, um den Mitgliedern mehr Entscheidungsspielraum zu geben.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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